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Würzburger Stadtwerke leihen sich Geld bei Bürgern

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„Beteiligung mit Verantwortung“ – Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann über Bürgerinvestitionen in Energieprojekte der WVV

Redaktion:
Herr Linnemann, die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich über sogenannte Genussrechte an Infrastrukturprojekten wie dem Umspannwerk Dürrbachau zu beteiligen. Was genau bedeutet das?

Niklas Linnemann:
Genussrechte sind eine Form der Unternehmensbeteiligung, bei der Anleger der WVV Geld zur Verfügung stellen – vereinfacht gesagt: sie „leihen“ dem Unternehmen Kapital. Im Gegenzug erhalten sie eine vertraglich vereinbarte Verzinsung, zum Beispiel 3,25 % oder 3,75 % pro Jahr. Die Laufzeiten und Konditionen sind im jeweiligen Beteiligungsangebot geregelt. Es handelt sich dabei nicht um ein klassisches Sparprodukt, sondern um eine unternehmerische Beteiligung – das ist ein wichtiger Unterschied.

Redaktion:
Klingt nach einer attraktiven Möglichkeit, Geld nachhaltig zu investieren und zugleich lokale Projekte zu unterstützen. Welche Chancen und Risiken sind damit verbunden?

Linnemann:
Richtig – viele Bürgerinnen und Bürger finden es reizvoll, direkt in Projekte wie ein Umspannwerk oder erneuerbare Energien vor der eigenen Haustür zu investieren. Die Aussicht auf eine feste Verzinsung und die Förderung der Energiewende sind klare Pluspunkte. Allerdings darf man die Risiken nicht unterschätzen: Genussrechte sind Nachrangdarlehen. Das bedeutet, im Falle einer Insolvenz des Unternehmens werden andere Gläubiger vorrangig bedient. Im schlimmsten Fall droht ein vollständiger Verlust des investierten Kapitals – ein sogenannter Totalverlust.

Redaktion:
Ein Totalverlust? Das klingt ernst. Wie wahrscheinlich ist so etwas bei einer kommunal geprägten Gesellschaft wie der WVV?

Linnemann:
Die WVV ist ein solides, kommunal getragenes Unternehmen, das kein klassisches Start-up oder Hochrisiko-Investment darstellt. Dennoch gilt: Jede unternehmerische Beteiligung birgt inhärente Risiken – unabhängig davon, wie etabliert das Unternehmen ist. Wirtschaftliche Schwierigkeiten, unerwartete Kostensteigerungen bei Projekten oder regulatorische Veränderungen können sich negativ auswirken. Der Hinweis auf das Totalverlustrisiko ist keine Panikmache, sondern rechtlich vorgeschrieben – und aus gutem Grund. Anleger sollten sich vor einer Beteiligung umfassend informieren und nur Kapital investieren, dessen Verlust sie finanziell verkraften könnten.

Redaktion:
Was raten Sie interessierten Bürgern, die sich an solchen Projekten beteiligen möchten?

Linnemann:
Ich empfehle, das Informationsmaterial sorgfältig zu lesen – insbesondere den Abschnitt „Risikohinweise“. Wer sich unsicher ist, sollte Rücksprache mit einem unabhängigen Finanzberater oder Juristen halten. Bürgerbeteiligungen wie diese können einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten, sollten aber Teil einer gut durchdachten Anlagestrategie sein – nicht der Ersatz für eine sichere Altersvorsorge oder das Notgroschenkonto.

Redaktion:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Linnemann.


Hinweis der Redaktion:
Genussrechte sind kein Bankprodukt und unterliegen nicht der Einlagensicherung. Anleger tragen das volle wirtschaftliche Risiko ihrer Investition. Prüfen Sie stets sorgfältig, ob eine solche Anlageform zu Ihrem Risikoprofil passt.

 

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