Wirecard und das Thema Haftung der Wirtschaftsprüfer

Viele Rechtsanwälte sammeln derzeit Mandate damit ein, dass sie dem vermeintlichen geschädigten Aktionär erzählen, man könne die Wirtschaftsprüfer in die Haftung nehmen. Kann man, aber bis zu einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro, so das entsprechende Gesetz in Deutschland.

Was Sinn macht, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, ist die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle. Das sollte man durchaus von einem Rechtsanwalt machen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Dass man den Wirtschaftsprüfer in die deliktische Haftung bekommt, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, ist denkbar aber höchst unwahrscheinlich so Pforr weiter. Insgesamt eine unappetitliche Geschichte mit tausenden von Anlegern, die mit verlorenem Geld auf der Strecke bleiben.

Wichtig wäre jetzt, so Dr. Thomas Pforr, dass der Gesetzgeber hier die Haftungshöhe für „Bilanzprüfer“ deutlich erhöhen muss, um zukünftig die Anleger nicht für deren Fehler „bluten zu lassen“. Für den Fall „Wirecard“ dürfte es dann aber zu spät sein, so Pforr weiter.

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