Im Deutschen Bundestag sollen Verstöße gegen die parlamentarische Ordnung künftig deutlich härter geahndet werden. Die Regierungskoalition hat dazu einen Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung vorgelegt, der nun erstmals im Plenum beraten wurde. Ziel der Reform ist es, respektloses Verhalten einzudämmen und die Verbindlichkeit der Teilnahme an Sitzungen zu erhöhen.
Deutlich höhere Ordnungsgelder bei Pöbeleien und Beleidigungen
Bislang können Abgeordnete bei schwereren Verstößen – etwa durch Pöbeleien, Beleidigungen oder andere Störungen im Plenarsaal – zu einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro herangezogen werden. Künftig soll dieser Betrag auf 2.000 Euro verdoppelt werden.
Im Wiederholungsfall droht sogar eine Erhöhung auf 4.000 Euro. Die Parlamentsmehrheit will damit ein klares Signal senden: Verstöße gegen die parlamentarische Kultur werden nicht länger als bloße Randerscheinung hingenommen, sondern haben spürbare finanzielle Konsequenzen.
Kürzungen bei unentschuldigter Abwesenheit
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Anwesenheitspflicht der Abgeordneten. Wer ohne triftigen Grund Sitzungen versäumt, soll künftig mit stärkeren Kürzungen seiner Kostenpauschale bestraft werden. Damit soll unterstrichen werden, dass die Teilnahme an Debatten und Abstimmungen keine freiwillige Option, sondern eine zentrale Pflicht des Mandats ist.
Hintergrund: Zunehmende Disziplinprobleme im Parlament
Die Diskussion über schärfere Sanktionen läuft bereits seit einiger Zeit. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu unsachlichen Zwischenrufen, Beleidigungen und lautstarken Störungen, die den Ablauf von Sitzungen erheblich beeinträchtigten. Gleichzeitig wurde kritisiert, dass manche Abgeordnete ihre Präsenzpflicht nicht ernst genug nehmen und häufig fehlen.
Mit der Reform will die Koalition deshalb Disziplin und Verlässlichkeit im parlamentarischen Alltag stärken – und das Ansehen des Bundestages in der Öffentlichkeit wahren.
Nächste Schritte im Verfahren
Nach der ersten Beratung im Plenum wird sich nun der Geschäftsordnungsausschuss mit dem Entwurf befassen. Dort sind auch Änderungsanträge möglich. Eine endgültige Abstimmung im Bundestag könnte in den kommenden Wochen erfolgen.
Sollten die geplanten Anpassungen beschlossen werden, treten die neuen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft – und machen klar: Wer im Bundestag stört oder fehlt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen.
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