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Was sind Partizipationsscheine und wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn sie an deutsche Anleger verkauft werden?

Tumisu (CC0), Pixabay
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1. Was sind Partizipationsscheine?
Partizipationsscheine („PS“) sind eine Besonderheit des Schweizer Gesellschaftsrechts. Es handelt sich um Wertpapiere, die ähnlich wie Aktien gestaltet sind: Sie gewähren Vermögensrechte (z.B. Dividendenansprüche) an einem Unternehmen, aber keine Mitbestimmungsrechte (z.B. kein Stimmrecht in der Generalversammlung).
Rechtsgrundlage ist vor allem das Schweizer Obligationenrecht (Art. 656a–656d OR).

2. Verkauf an deutsche Anleger – rechtliche Aspekte

a) Kapitalmarktrechtliche Anforderungen
Beim Vertrieb von Schweizer Partizipationsscheinen in Deutschland gelten deutsche Kapitalmarktgesetze, insbesondere:

  • Prospektpflicht:
    Nach der EU-Prospektverordnung (2017/1129) muss grundsätzlich ein Wertpapierprospekt erstellt werden, wenn die Partizipationsscheine öffentlich in Deutschland angeboten oder an einem geregelten Markt zugelassen werden sollen.
    Eine Ausnahme wäre möglich, z.B. bei Angeboten nur an professionelle Anleger oder an weniger als 150 Privatpersonen je Mitgliedstaat.

  • Billigung und Notifizierung:
    Liegt der Prospekt vor, muss er von einer zuständigen Behörde (z.B. der FINMA in der Schweiz oder der BaFin in Deutschland) gebilligt und ggf. notifiziert werden, damit er auch in Deutschland gilt.

b) Finanzdienstleistungsrechtliche Anforderungen (Vertriebsgenehmigung)
Unter dem deutschen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) benötigt jeder, der in Deutschland Finanzinstrumente vertreibt (also die Partizipationsscheine), eine entsprechende Erlaubnis der BaFin oder eine Registrierung als grenzüberschreitender Anbieter.

Schweizer Anbieter ohne Sitz in der EU müssen prüfen:

  • Haben sie eine Vertriebserlaubnis?

  • Oder arbeiten sie mit einem lizenzierten Vertriebspartner in Deutschland zusammen?

c) Anleger- und Verbraucherschutzrecht
Auch beim Vertrieb an deutsche Privatanleger gelten:

  • MiFID-II-Vorgaben (z.B. zur Aufklärung über Risiken und Produktkosten),

  • Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht bei Verträgen über Fernkommunikation),

  • Verbraucherschutzinformationen (z.B. klare Darstellung von Chancen und Risiken).

d) Steuerrechtliche Überlegungen
Deutsche Anleger müssen bei Partizipationsscheinen beachten:

  • Kapitalertragsteuerpflicht: Dividenden oder Erträge aus Partizipationsscheinen unterliegen der deutschen Kapitalertragsteuer.

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz–Deutschland: Quellensteuer auf Dividenden kann auf die deutsche Steuer angerechnet oder teilweise zurückgefordert werden.


Kurz gesagt:

  • Schweizer Unternehmen brauchen einen Prospekt für den Vertrieb in Deutschland.

  • Der Vertrieb muss finanzaufsichtlich zulässig sein (Lizenz/Kooperation).

  • Deutsches Verbraucher- und Anlegerschutzrecht ist voll anzuwenden.

  • Steuerliche Auswirkungen müssen Anleger individuell prüfen.

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