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Was ist ein Menschenleben wert?

qimono (CC0), Pixabay
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Nach dem tödlichen Amoklauf an einer Grazer Schule im Juni fordern die Eltern von sieben getöteten Kindern nun Schadenersatz von der Republik Österreich. Die Forderung richtet sich gegen mögliche behördliche Versäumnisse, die nach Ansicht der Angehörigen zur Tragödie beigetragen haben.

Anwältin übergibt Aufforderungsschreiben an Finanzprokuratur

Die Eltern haben die Grazer Rechtsanwältin Karin Prutsch-Lang beauftragt, ein offizielles Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur zu übermitteln. Darin verlangen sie eine Entschädigung in Höhe von mehreren hunderttausend Euro – mit Verweis auf schwere Mängel im Umgang mit dem späteren Täter und der Vergabe seiner Waffenbesitzkarte.

Kritik an mangelhaften Gutachten und fehlender Kommunikation

Kernpunkt der Kritik: Die zuständige Behörde hatte sich offenbar bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte auf ein psychologisches Gutachten gestützt, das lediglich aus einem simplen Multiple-Choice-Test bestand. Ein solcher Test gilt laut Fachleuten nicht als ausreichend, um die psychische Eignung zum Waffenbesitz zuverlässig zu beurteilen.

Hinzu kommt: Ein früheres psychologisches Gutachten des Bundesheeres, in dem bei dem späteren Täter deutliche psychische Auffälligkeiten festgestellt wurden, war nie an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet worden. Diese war jedoch für die Genehmigung der Waffenbesitzkarte zuständig.

Zehn Tote, elf Verletzte – Waffen waren legal erworben

Der 21-jährige Täter, ein ehemaliger Schüler des betroffenen Gymnasiums, hatte mit legal erworbenen Schusswaffen neun Schüler:innen und eine Lehrerin getötet. Elf weitere Menschen wurden verletzt. Die Tat löste landesweit Entsetzen und eine intensive Debatte über die Sicherheitspolitik und Waffengesetze aus. Im November wurde das österreichische Waffengesetz daraufhin verschärft.

Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung

Die Finanzprokuratur hat nun drei Monate Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren. Sollte keine Einigung erzielt werden, wollen die Angehörigen Klage gegen die Republik einreichen. Rechtsanwältin Prutsch-Lang betonte, man setze auf eine außergerichtliche Lösung, hoffe aber vor allem auf ein „Zeichen der Verantwortung“.

„Diese Eltern haben das Unvorstellbare erlebt“, so Prutsch-Lang. „Sie wollen nicht nur Gerechtigkeit für ihre Kinder – sie wollen, dass der Staat aus seinen Fehlern lernt.“

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