Warum benennt man nicht Ross und Reiter?

BaFin ordnet Beschränkung des Einlagengeschäftes an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. September 2021 gegenüber einem Kreditinstitut eine Beschränkung des Betreibens des Einlagengeschäftes gemäß § 45b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes (KWG) angeordnet. Grund hierfür waren Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG.

Die Maßnahme ist seit dem 26. Oktober 2021 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Die Veröffentlichungspolitik ist nach unserer Auffassung nicht konsistent. Manche werden genannt – andere nicht. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollten harmonisiert werden.

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