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„Warum brauchen wir in Deutschland einen Anwalt – und warum schauen bei Life Forestry alle in die Schweiz

Visiventas (CC0), Pixabay
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Ein Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime

Inmitten eines komplexen internationalen Finanzskandals stellen sich viele Anleger:innen die gleiche Frage: Wieso kann ich meine Rechte nicht einfach selbst durchsetzen? Und warum müssen wir uns plötzlich mit Gerichten in der Schweiz und Bäumen in Südamerika beschäftigen?

Wir haben mit den erfahrenen Anwält:innen Kerstin Bontschev und Jens Reime gesprochen, die sich intensiv mit dem Fall Life Forestry Switzerland AG und dem Schutz geschädigter Anleger beschäftigen.

Frau Bontschev, Herr Reime – warum kann ich in Deutschland nicht einfach selbst vor Gericht ziehen, wenn ich Forderungen habe?

Kerstin Bontschev:
Das ist eine der häufigsten Fragen – und verständlich! In Deutschland gilt: Sobald der Streitwert über 5.000 Euro liegt, ist man gezwungen, sich vor dem Landgericht von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Das steht so in der Zivilprozessordnung. Es geht dabei nicht darum, Menschen Steine in den Weg zu legen – im Gegenteil: Die Gerichte wollen sicherstellen, dass Verfahren sachlich, geordnet und juristisch korrekt ablaufen.

Jens Reime:
Man darf nicht vergessen: Gerichtsverfahren sind komplex. Es geht um Fristen, Beweise, Formulierungen, juristische Fachsprache – und Fehler können schnell teuer werden. Deshalb sagt der Gesetzgeber: Wenn es um größere Beträge geht, muss ein Profi ran. Das schützt letztlich auch die Anleger selbst.

Warum konzentriert sich die juristische Arbeit im Fall Life Forestry nicht auf Deutschland, sondern auf das Ausland – insbesondere die Schweiz?

Kerstin Bontschev:
Das ist eine ganz zentrale Frage. Die Life Forestry Switzerland AG hat ihren Sitz im Kanton Nidwalden in der Schweiz. Und im Recht gilt grundsätzlich: Zuständig ist das Gericht am Sitz des Unternehmens – vor allem, wenn dort auch das Insolvenzverfahren läuft, wie es hier der Fall ist. Das bedeutet: Wer Forderungen gegen Life Forestry hat, muss sich ans schweizerische Konkursgericht wenden.

Jens Reime:
Hinzu kommt: Die beworbenen Investitionen – also die Teakbäume und Plantagen – liegen gar nicht in Deutschland, sondern z. B. in Ecuador oder Costa Rica. Es handelt sich also um ein internationales Anlageprodukt. Die deutschen Anleger wurden hierzulande angesprochen und beraten, aber das Herzstück des Geschäfts spielt sich im Ausland ab. Genau deshalb liegt auch unser juristischer Fokus nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz – dort, wo man wirklich etwas bewegen kann.

Heißt das, deutsche Gerichte können gar nichts ausrichten?

Kerstin Bontschev:
In vielen Punkten: leider ja. Deutsche Gerichte haben keine Zuständigkeit, wenn es um die Abwicklung der Insolvenz, Eigentumsrechte an den Bäumen oder um Schadenersatz gegen das Schweizer Unternehmen geht. Wenn Anleger ihre Rechte wahren wollen, müssen sie im Schweizer Verfahren aktiv werden. Und das ist nicht ganz einfach – es gibt dort eigene Fristen, Formvorgaben und natürlich eine andere Sprache und Rechtssystematik.

Jens Reime:
Deshalb unterstützen wir unsere Mandant:innen über eine strukturierte Interessen­gemeinschaft, die genau auf diesen Fall zugeschnitten ist. So bündeln wir Kräfte, tauschen Informationen aus und vertreten unsere Anleger mit lokalen Partnern in der Schweiz – gemeinsam, stark und rechtssicher.

Es wird oft vom „Konkursverfahren in Nidwalden“ gesprochen – was genau bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?

Kerstin Bontschev:
Das Konkursverfahren ist das schweizerische Pendant zum deutschen Insolvenzverfahren. Hier geht es darum, das verbliebene Vermögen der Life Forestry AG aufzuteilen. Nur wer seine Ansprüche dort fristgerecht anmeldet, hat überhaupt eine Chance, einen Teil seines Geldes zurückzubekommen. Wer abwartet oder auf Deutschland hofft, läuft Gefahr, leer auszugehen.

Was raten Sie betroffenen Anlegern jetzt konkret?

Jens Reime:
Nicht den Kopf in den Sand stecken. Viele fühlen sich überfordert – das ist völlig verständlich. Aber jetzt ist der Zeitpunkt, aktiv zu werden. Wer zögert, riskiert den Verlust seiner Ansprüche.

Kerstin Bontschev:
Und man muss das nicht allein durchstehen. Die Interessen­gemeinschaft Life Forestry gibt Sicherheit, Struktur und Zugang zu erfahrenen Rechtsanwälten, die sich mit grenzüberschreitendem Insolvenzrecht auskennen. Wir begleiten unsere Mandant:innen durch diesen Dschungel – Schritt für Schritt.

Zusammengefasst für Anleger:innen:

  • In Deutschland ist ein Anwalt Pflicht, wenn der Streitwert über 5.000 € liegt.

  • Im Fall Life Forestry liegt der Fokus in der Schweiz, weil dort das Unternehmen seinen Sitz hat und das Konkursverfahren läuft.

  • Die Investitionen (Bäume) befinden sich in Südamerika – ein weiterer internationaler Aspekt.

  • Nur wer rechtzeitig handelt und seine Forderungen anmeldet, kann seine Rechte sichern.


 Fragen? Hilfe nötig?
Die Interessen­gemeinschaft Life Forestry steht betroffenen Anlegern offen – rechtlich begleitet durch erfahrene Kanzleien, die mit den Verfahren in der Schweiz vertraut sind. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu informieren und gemeinsam vorzugehen.

http://ig.lfs.verbraucherschutzforum.berli

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