Warnung vor Pennyworth Investments Limited

Published On: Donnerstag, 25.06.2020By Tags:

Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Pennyworth Investments Limited

info@pennyworthfx.com

marketing@pennyworthfx.com

www.pennyworthfx.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.

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