Redaktion: Herr Reime, die BaFin hat am 14. November 2025 eine regelrechte Flut an Warnmeldungen veröffentlicht – von falschen Festgeld-Angeboten über WhatsApp-Gruppen bis hin zu betrügerischen Trading-Plattformen. Was sagt Ihnen das?
RA Jens Reime: Es ist ein deutliches Zeichen, wie professionell und dreist Online-Betrüger inzwischen vorgehen. Die Maschen werden immer raffinierter, die Webseiten immer täuschend echter, und die Täter nutzen bekannte Namen und Logos, um Vertrauen zu erschleichen. Die Warnungen der BaFin zeigen ganz klar: Der graue Kapitalmarkt ist in Bewegung – aber nicht zum Wohle der Anleger.
Redaktion: Besonders auffällig sind die Fälle von Identitätsmissbrauch – zum Beispiel bei aquila-invest(.)org oder bei AXELtrader, wo mit dem Namen Dirk Müller geworben wird. Wie ist das juristisch zu bewerten?
Reime: Das ist strafrechtlich als Identitätsmissbrauch und Betrug zu werten. Es handelt sich um gezielte Täuschung, um Anleger zur Investition zu bewegen. Für Verbraucher ist es äußerst schwierig, den echten Anbieter vom gefälschten zu unterscheiden – vor allem, wenn Logos, Namen und sogar ganze Geschäftsmodelle kopiert werden. In beiden Fällen liegt zudem der Verdacht vor, dass unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbracht werden, was zusätzlich strafbar ist.
Redaktion: Die BaFin listet einen typischen Ablauf solcher Betrugsmaschen – beginnend mit Social-Media-Werbung, dann über WhatsApp-Gruppen bis hin zur Anmeldung bei dubiosen Plattformen. Was macht diese Masche so gefährlich?
Reime: Die Täter gehen psychologisch geschickt vor. Es beginnt oft harmlos mit scheinbar kostenlosen Tipps, Webinaren oder Gewinnspielen. Man baut über Wochen ein Vertrauensverhältnis auf, erzeugt Gruppendynamik – und dann kommt das Investmentangebot. Die perfide Methode: Anfangs gibt es kleine Testgewinne oder Rückzahlungen, um Vertrauen zu gewinnen. Dann steigen die Einzahlungen – und plötzlich ist das Geld weg.
Redaktion: Was können Betroffene tun, die bereits investiert oder Daten angegeben haben?
Reime: Zunächst: Ruhe bewahren, aber zügig handeln. Sichern Sie alle Beweise – Screenshots, E-Mails, Zahlungsbelege. Dann sollte eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen. Parallel kann anwaltlich geprüft werden, ob über ein Chargeback-Verfahren oder über den Zahlungsdienstleister Gelder zurückgeholt werden können. Wichtig ist auch: Nicht weiter investieren, keine weiteren Zahlungen leisten – und auf keinen Fall Fernzugriff auf das eigene Gerät gewähren.
Redaktion: Welche vorbeugenden Tipps haben Sie für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Reime: Prüfen Sie immer, ob ein Anbieter bei der BaFin zugelassen ist. Seien Sie besonders vorsichtig bei Investmentangeboten, die über WhatsApp, Telegram oder Social Media verbreitet werden – das ist kein seriöser Vertriebsweg. Und: Versprechen wie „schneller Reichtum mit KI-Trading“ oder „tägliche Gewinne mit Kryptowährungen“ sollten sofort Misstrauen auslösen.
Redaktion: Herr Reime, vielen Dank für die Einordnung.
RA Jens Reime: Sehr gern. Ich kann nur raten: Im Zweifel lieber zweimal prüfen – denn wenn das Geld einmal weg ist, wird es meist sehr schwierig, es zurückzuholen.
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