Warnhinweis der FMA Österreich: Xtrader-FX GPay Ltd

Xtrader-FX GPay Ltd

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom xx.03.2019 teilt die FMA daher mit, dass

 Xtrader-FX

GPay Ltd

18 Stoke Road Slough

England

SL2 5AG

www.xtrader-fx.com

support@xtraderfx.com; support@Xtrader-FX.email; filip.s@xtraderfx.email; newsletters@xtraderfxmarketing.com

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+49 3030 80 6693

+43 720 77 89 46

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

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