Warburg Invest AG Hannover Jahresbericht MPF hera

Warburg Invest AG

Hannover

Jahresbericht MPF hera

Tätigkeitsbericht des MPF Hera
für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Die Warburg Invest AG, Hannover, hat über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG mit der Portfolioverwaltung des MPF Hera betraut.

Das Sondervermögen wurde per 06.11.2021 auf die Warburg Invest AG als neue KVG übertragen.

Anlagepolitik

Der aktiv verwaltete MPF Hera strebt als Anlageziel einen stetigen Wertzuwachs an. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Fonds hat. Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen die Aspekte Wachstum und Liquidität im Vordergrund der Überlegungen. Zur Verwirklichung des Anlageziels wird vorwiegend in Aktien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, strukturierte Produkte oder Zertifikate sowie in Investmentanteilen investiert. Der Fonds kann auch Derivategeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren.

Tätigkeiten für das Sondervermögen während des Berichtszeitraumes

Die mittlerweile weltweite Ausbreitung des Corona-Virus und die vielfältigen Maßnahmen zu seiner Eindämmung beeinträchtigen die Wirtschaft massiv und werden sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Das Ausmaß der Wachstums- und Beschäftigungseinbußen ist derzeit mit hoher Unsicherheit behaftet. Für das gesamte Jahr 2020 und darüber hinaus sind daher Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren und damit Auswirkungen auf die Entwicklung des Sondervermögens nicht auszuschließen.

Das Fondsvermögen ist zum Ende des Berichtszeitraumes überwiegend, 70,14% des Fondsvolumens, in Index-Zertifikate (strukturierte Teilschutzprodukte) angelegt. Langlaufende Teilschutzzertifikate (Expresszertifikate) in Form von Expresszertifikaten bieten die Möglichkeit auch bei Märkten in Seitwärtsbewegung positive Erträge zu erzielen und bieten einen Schutz vor Verlusten, sofern der Basiswert die Barriere nicht unterschreitet. Die prozentuale Quote der Zertifikate am Fondsvolumen hat sich innerhalb des Geschäftsjahres nur marginal verändert.

Zum Ende des Berichtszeitraums war der Fonds mit 6,14% des Fondsvermögens in Aktien investiert. Der Anteil der Aktien, die in Fremdwährungen notiert sind, betrug zum Geschäftsjahresende 100% des gesamten Aktienvermögens. Im gesamten Berichtszeitraum war das Aktienvermögen lediglich in der Branche ‚Versicherungen‘ investiert. Insgesamt gab es keine signifikant großen Änderungen innerhalb der Aktienstruktur in Relation zum gesamten Aktienvermögen.

Der MPF Hera ist neben Aktien und Zertifikaten auch in Rentenpapieren investiert. Dabei hatten die Rentenpapiere zum Ende des Berichtszeitraums einen Anteil von 5,16% am gesamten Fondsvermögen. Im betrachteten Zeitraum waren unter anderem auch Rentenpapiere in Fremdwährungen notiert. Der Anteil der Renten, die in Fremdwährungen notiert sind, betrug zum Anfang des Geschäftsjahres 100% des gesamten Rentenvermögens. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil an Renten, die in Fremdwährungen notiert sind, nicht verändert.

Zum Ende des Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Restlaufzeit des Rentenvermögens 0,29 Jahre. Die am Ende des Geschäftsjahres im Bestand befindlichen Rentenpapiere sind alle mit dem Rating AAA bewertet. Damit erfolgten sämtliche Investitionen in verzinsliche Anleihen in der Ratingkategorie Investmentgrade. Die im Bestand befindlichen Rentenpapiere hatten zum Anfang des betrachteten Zeitraums ein durchschnittliches Rating von AAA. Bis zum Ende des Geschäftsjahres blieb das durchschnittliche Rating unverändert.

Das Investmentvermögen ist ebenfalls, zu 17,46% des Fondsvermögens, in Zielfonds investiert.

Im Berichtszeitraum wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Die im Folgenden dargestellten Risikoarten/​-faktoren können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Marktpreisrisiko

Der Fonds ist in Vermögensgegenstände investiert, welche neben den Chancen auf Wertsteigerung auch das Risiko von teilweisem bzw. vollständigem Verlust des investierten Kapitals beinhalten. Fällt der Marktwert der für das Sondervermögen erworbenen Vermögensgegenstände unter deren Einstandswert, führt ein Verkauf zu einer Verlustrealisation. Obwohl das Sondervermögen langfristige Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht.

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen, politischen und fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Adressenausfallrisiko

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Investments in Rentenpapieren, die so weit wie möglich diversifiziert werden. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Branchen und Länder.

Das durchschnittliche Rating der im Bestand befindlichen Rentenpapiere beträgt zum Ende des Geschäftsjahres AAA.

Liquiditätsrisiko

Entsprechend der Anlagestrategie ist das Sondervermögen Liquiditätsrisiken im Hinblick auf den möglichen Kauf oder Verkauf von Rentenpapieren am Sekundärmarkt ausgesetzt. In Phasen ausgeprägter Marktkrisen kann es, auch bedingt durch die zu beobachtende Reduzierung des Anleihebestands der Wertpapierhändler oder Anleihekäufe durch die Notenbanken, zu einer eingeschränkten Liquidität an den Rentenmärkten kommen. Zur Steuerung und Begrenzung von Liquiditätsrisiken wird auf ein ausreichendes Emissionsvolumen der Anleihen sowie auf eine breite Streuung über eine Vielzahl von Anleihen geachtet.

Zinsänderungsrisiko

Der Fonds ist in festverzinslichen sowie variabel verzinslichen Anleihen unterschiedlichster Laufzeiten investiert. Das Zinsänderungsrisiko fällt umso höher aus, je länger die Laufzeit der im Bestand befindlichen Anleihen ist.

Das Zinsänderungsrisiko wird durch die Effective Duration gemessen, die zum Stichtag für den Rentenbestand 0,29 Jahre betrug. Je niedriger die Duration ist, desto geringer sind die Preisverluste bei einem ansteigenden Zinsniveau.

Währungsrisiken

Die Vermögenswerte können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein (Fremdwährungspositionen). Risiken bezüglich dieser Vermögenswerte können durch Wechselkursschwankungen bestehen, die sich im Rahmen der täglichen Bewertung negativ auf den Wert des Fondsvermögens auswirken können.

Das Sondervermögen ist zum Teil in Fremdwährungen investiert.

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken sind definiert als die Gefahren vor Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Reputationsrisiken werden mit eingeschlossen.

Zur Vermeidung operationeller Risiken wurden ex ante und ex post Prüfabläufe entsprechend dem Vieraugenprinzip in den Orderprozess integriert. Darüber hinaus wurden Wertpapierhandelsgeschäfte ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Dienstleistung der Wertpapierverwahrung erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Wertentwicklung des Sondervermögens

seit Wertentwicklung
Fonds 30.12.20 20 12,77 56

Berichtsperiöden

seit Fonds
1 Woche 23.12.2021 0,93 %
1 Monat 30.11.2021 2,52 %
3 Monate 30.09.2021 3,75 %
6 Monate 30.06.2021 6,17 %
1 Jahr 30.12.2020 12,77 %
Beginn WE 15.05.2013 52,56 %
Auflage/​ verfügbar 15.05.2013 52,56 %
Rendite p.a. (seit Beginn WE) 15.05.2013 5,01 %

Für das Sondervermögen ist keine Benchmark festgelegt worden.

Sofern die Angaben zur Wertentwicklung nicht dem letzten Tag des Monats des Geschäftsjahresendes entsprechen, wurde der letztverfügbare ermittelte Fondspreis herangezogen.

Die im Geschäftsjahr abgeschlossenen Geschäfte sowie die sich im Bestand des Sondervermögens befindlichen Positionen werden im Jahresbericht aufgeführt.

Die realisierten Gewinne und Verluste resultierten ausschließlich aus der Veräußerung von Renten und Zertifikate.

Jahresbericht MPF Hera für das Geschäftsjahr 01.01.2021 – 31.12.2021

Jahresbericht für MPF Hera

Vermögensübersicht zum 31.12.2021

Anlageschwerpunkte Tageswert in CAD % Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände 124.877.811,80 100,06
1. Aktien und aktienähnlich 7.666.482,08 6,14
2. Verzinsliche Wertpapiere 6.440.632,12 5,16
3. Zertifikate 87.530.802,25 70,14
4. Investmentanteile 21.794.436,55 17,46
5. Forderungen 30.366,75 0,02
6. Bankguthaben 1.415.092,05 1,13
II. Verbindlichkeiten -76.554,61 -0,06
III. Fondsvermögen 124.801.257,19 100,00 1)

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.12.2021

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück
bzw.
Anteile
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand
31.12.2021
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in CAD
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen
Börsengehandelte Wertpapiere CAD 10.868.811,53 8,71
Aktien
Berkshire Hathaway Inc. Reg.Shares B New DL -,00333 US0846707026 STK 20.000 0 0 USD 299,4600 7.666.482,08 6,14
Zertifikate
Bqe International à Luxembourg EXPRESS Z.26.04.28 BSKT CH1126883631 USD 2.600 2.600 0 % 96,2200 3.202.329,45 2,57
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere CAD 90.769.104,92 72,73
Verzinsliche Wertpapiere
2,2500 % United States of America DL-Notes 2019(22) US9128286M72 USD 5.000 7.400 2.400 % 100,6309 6.440.632,12 5,16
Zertifikate
Société Générale Effekten GmbH DISC.Z 21.01.22 MSCI World DE000SR3XXX8 STK 31.000 31.000 0 EUR 99,5000 4.480.945,69 3,59
Credit Suisse AG (Ldn Br.) DUO EXPR. Z28.03.24 BSKT DE000CS8BU40 STK 50.000 0 0 USD 130,7800 8.370.254,18 6,71
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXPR. Z20.01.28 EURO STOXX 50 DE000CS8DAK1 STK 50.000 50.000 0 USD 97,4400 6.236.408,99 5,00
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXPR. Z20.12.27 BSKT DE000CS8C9P1 STK 50.000 50.000 0 USD 97,2900 6.226.808,60 4,99
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXPR. Z28.02.28 EURO STOXX 50 DE000CS8DA26 STK 50.000 50.000 0 USD 100,0300 6.402.175,61 5,13
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXPR. Z30.09.27 BSKT DE000CS8C667 STK 50.000 50.000 0 USD 100,6300 6.440.577,14 5,16
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Zert. 10.11.27 Basket XS2168934250 STK 5.000 5.000 0 USD 1.052,8700 6.738.637,04 5,40
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.ZT 17.02.28 Basket XS2168930423 STK 5.000 5.000 0 USD 1.010,8600 6.469.762,30 5,18
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.ZT 24.01.28 Basket XS2168930936 STK 5.000 5.000 0 USD 1.010,9100 6.470.082,32 5,18
SG Issuer S.A. Multi-Express Z07.04.26 Basket XS2027756241 STK 4.000 0 0 USD 1.432,6100 7.335.256,06 5,88
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 09.03.28 Basket DE000HVB5V94 STK 5.000 5.000 0 USD 990,0600 6.336.636,99 5,08
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 12.08.27 S&P500 DE000HVB5525 STK 5.000 5.000 0 USD 1.034,3100 6.619.848,30 5,30
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 24.01.28 Basket DE000HVB5LD3 STK 5.000 5.000 0 USD 968,8800 6.201.079,58 4,97
Investmentanteile CAD 21.794.436,55 17,46
Gruppenfremde Investmentanteile
iShsIII-Core MSCI World U.ETF Registered Shs USD (Acc) o.N. IE00B4L5Y983 ANT 190.000 190.000 0 USD 89,6117 21.794.436,55 17,46
Summe Wertpapiervermögen CAD 123.432.353,00 98,90
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds CAD 1.415.092,05 1,13
Bankguthaben CAD 1.415.092,05 1,13
CAD – Guthaben bei:
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA CAD 94.279,99 % 100,0000 94.279,99 0,08
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen
EUR 40.530,27 % 100,0000 58.879,54 0,05
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
USD 985.845,42 % 100,0000 1.261.932,52 1,01
Sonstige Vermögensgegenstände CAD 30.366,75 0,02
Zinsansprüche CAD 30.462,76 30.462,76 0,02
Forderungen Sonstige CAD -96,01 -96,01 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten CAD -76.554,61 -0,06
Verwaltungsvergütung CAD -48.422,93 -48.422,93 -0,04
Verwahrstellenvergütung CAD -2.017,04 -2.017,04 0,00
Externe Management-/​Beratungsvergütung CAD -22.187,81 -22.187,81 -0,02
Prüfungskosten CAD -1.469,93 -1.469,93 0,00
Veröffentlichungskosten CAD -1.089,11 -1.089,11 0,00
Sonstige Kosten CAD -1.367,79 -1.367,79 0,00
Fondsvermögen CAD 124.801.257,19 100,00 1)
MPF Hera – Anteilklasse 1
Anteilwert CAD 1.440,08
Anzahl Anteile STK 86.663,000

Fußnoten:

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.12.2021
Euro (EUR) 0,6883592 = 1 Canadische Dollar (CAD)
US-Dollar (USD) 0,7812188 = 1 Canadische Dollar (CAD)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in 1.000
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,7500 % Canada CD-Bonds 2015(21) CA135087F254 CAD 0 6.000
1,3750 % United States of America DL-Notes 2016(21) US912828Q780 USD 5.000 10.500
Zertifikate
Credit Agricole CIB Fin.Sol. Autocall Z28.06.24 Basket XS1654982328 STK 0 5.000
Credit Agricole CIB Fin.Sol. Zert. 12.04.24 Basket XS1630603022 USD 0 3.000
Goldman Sachs Fin. Corp. Intl AUTOCALL.Z. 15.07.27 Basket JE00BGBB9X91 STK 0 6.000
BNP Paribas Express-Zert. Eurostoxx 50 /​ DAX XS1988379118 STK 0 30
CA CIB Express-Zert. S.27 XS1996631518 STK 0 6.000
Credit Suisse AG (Ldn Br.) EXP. Z09.01.24 ESTX Banks DE000CS8A2A0 STK 0 40.000
Credit Suisse AG (Ldn Br.) Express SD Z 18.06.24 ESTX 50 DE000CS8BX54 STK 0 50.000
Goldman Sachs Fin. Corp. Intl AUTOCALL.Z. 27.07.27 Basket JE00BGBBHX57 STK 0 6.000
Raiffeisen Switzerland B.V. Express Z11.08.23 Basket CH0363658847 STK 0 20.000
Raiffeisen Switzerland B.V. Express Z28.03.24 Basket CH0382170568 STK 0 50.000
SG EFF. Express-Zert. S.4 EuroStoxx 50 XS1994675905 STK 0 20.000
Société Générale Effekten GmbH Express Z. 29.12.20 Dt.Bank DE000SG5VYR0 STK 0 20.000
Société Générale Effekten GmbH Express ZT. 20.06.24 Basket DE000SGM98M8 STK 0 20.000
Société Générale Effekten GmbH M.Express Z 06.09.27 Basket DE000SR7BUS1 STK 0 50.000
Société Générale Effekten GmbH M.Express Z.11.08.27 Basket DE000SR7MPF5 STK 0 70.000
Das Transaktionsvolumen im Konzernverbund beläuft sich auf 0,00 CAD (0,00%).

Erfolgsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

I. Erträge
1. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) CAD 1.227.875,89
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland CAD 92,52
Summe der Erträge CAD 1.227.968,41
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung CAD -257.644,59
2. Verwahrstellenvergütung CAD -23.401,94
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten CAD -13.543,53
4. Externe Manager-/​Beratervergütung CAD -256.167,64
5. Fremde Depotgebühren CAD -18.421,72
6. Sollzinsen CAD -175,54
7. Sonstige Aufwendungen CAD -6.236,93
Summe der Aufwendungen CAD -575.591,89
III. Ordentlicher Nettoertrag CAD 652.376,52
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne CAD 6.383.826,34
2. Realisierte Verluste CAD -327.392,93
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften CAD 6.056.433,41
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CAD 6.708.809,93
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne CAD 4.682.028,00
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste CAD 2.744.344,33
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CAD 7.426.372,33
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres CAD 14.135.182,26

Entwicklung des Sondervermögens

2021
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres CAD 110.512.327,17
1. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) CAD 152.337,85
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen CAD 152.337,85
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen CAD 0,00
2. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich CAD 1.409,91
3. Ergebnis des Geschäftsjahres CAD 14.135.182,26
davon nicht realisierte Gewinne CAD 4.682.028,00
davon nicht realisierte Verluste CAD 2.744.344,33
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres CAD 124.801.257,19

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil 1)
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr CAD 16.599.642,63 191,54
davon Vortrag ordentlicher Nettoertrag CAD 1.330.429,20 15,35
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften InvStG CAD 15.269.213,43 176,19
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CAD 6.708.809,93 77,41
davon Ordentlicher Nettoertrag CAD 652.376,52 7,53
davon Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften CAD 6.056.433,41 69,88
3. Zuführung aus dem Sondervermögen CAD 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt CAD 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung CAD 23.308.452,56 268,96
davon Vortrag ordentlicher Nettoertrag CAD 1.982.805,72 22,88
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften KAGG CAD 0,00 0,00
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften InvStG CAD 21.325.646,84 246,08
davon Zuführung aus dem Sondervermögen CAD 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung CAD 0,00 0,00
1. Endausschüttung CAD 0,00 0,00
a) Barausschüttung CAD 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer CAD 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag CAD 0,00 0,00

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres
2021 CAD 124.801.257,19 CAD 1.440,08
2020 CAD 110.512.327,17 CAD 1.276,95
2019 CAD 111.291.179,36 CAD 1.285,24

Überblick der Anteilklassen gemäß § 15 Abs. 1 KARBV

Anteilsklasse Ertrags-
verwendung
Zielgruppe Mindest-
anlage-
volumen
CAD
Verwaltungs-
vergütung
Vertriebs-
provision
Verwahrstellen-
vergütung
Ausgabe-
aufschlag
bis zu 5% p.a.,
derzeit
Rücknahme-
abschlag
MPF Hera – Anteilklasse 1 Ausschüttung Institutionelle Anleger 0 0,220 0,000 0,020 0 0

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure CAD 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,90
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung auf Grundlage von Messzahlen nach dem qualifizierten Ansatz relativ im Verhältnis zu dem zugehörigen Vergleichsvermögen ermittelt.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag

EURO STOXX Banks Index 15,00 %
EURO STOXX 50 Price Index 85,00 %

Dabei wird der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Der VaR wird unter Anwendung des RiskManagers von MSCI RiskMetrics auf Basis historischer Simulation bestimmt.

Zur Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko wird angenommen, dass die bei Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 10 Handelstage im Sondervermögen gehalten werden und ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99% (Konfidenzniveau) sowie ein effektiver historischer gleichgewichteter Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde liegen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 Derivate-V

kleinster potenzieller Risikobetrag 4,96 %
größter potenzieller Risikobetrag 7,25 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 5,87 %

Zusätzlich zu den Angaben zur Marktrisikopotenzialermittlung sind auch Angaben zum Bruttoinvestitionsgrad des Sondervermögens, der sogenannten Hebelwirkung (Leverage) zu machen. Die Berechnung des Leverage basiert auf den Anforderungen des § 37 Abs. 4 DerivateV i.V.m § 35 Abs. 6 DerivateV und erfolgt analog zu Artikel 7 der EU Delegierten Verordnung 231/​2013 (AIFM-VO). Dabei werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen grundsätzlich additiv angerechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage 0,99 %

Sonstige Angaben

MPF Hera – Anteilklasse 1

Anteilwert CAD 1.440,08
Anzahl Anteile STK 86.663,000

Angewandte Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände (§§ 26 bis 29 KARBV)

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten höherer Marktvolatilitäten oder auftretender Marktverwerfungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Der Anteilwert wird gem. § 169 KAGB von der Warburg Invest AG ermittelt.

Die der Anteilwertermittlung im Falle von handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden von der Gesellschaft täglich selbst über verschiedene Datenanbieter bezogen. Dabei erfolgt die Bewertung für Rentenpapiere mit Kursen per 17:15 Uhr des Börsenvortages und die Bewertung von Aktien und börsengehandelten Aktienderivaten mit Schlusskursen des Börsenvortages. Die Einspielung von Zinskurven sowie Kassa- und Terminkursen für die Bewertung von Devisentermingeschäften und Rentenderivaten erfolgt parallel zu den Rentenpapieren mit Kursen per 17:15 Uhr.

Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung auf Basis geeigneter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben (§ 28 Abs. 1 KARBV). Die Verkehrswerte werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die der Anteilwertermittlung im Falle von nicht handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden soweit möglich aus Kursen vergleichbarer Wertpapiere bzw. Renditekursen abgeleitet.

Die bezogenen Kurse werden täglich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Hierzu prüft die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Assetklasse die Kursbewegungen zum Vortag, die Kursaktualität, die Abweichungen gegen weitere Kursquellen sowie die Inputparameter für Modellbewertungen.

Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten und erhältlichen Net Asset Value bewertet.

Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit dem Nominalbetrag, die übrigen Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Festgelder werden – sofern sie kündbar sind und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt – mit dem Verkehrswert bewertet.

Die Bewertung des Wertpapiervermögens erfolgte zu 100,00% auf Basis von handelbaren Kursen.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

MPF Hera – Anteilklasse 1

Gesamtkostenquote 0,49 %
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 0,00 %

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Eine erfolgsabhängige Vergütung ist während des Berichtszeitraumes nicht angefallen.

Im Berichtszeitraum gab es keine an die Verwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlte Pauschalvergütung.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge /​ Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen gezahlt.

Verwaltungsvergütungssätze für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

Investmentanteile Identifikation Verwaltungsvergütungssatz p.a. in %
Gruppenfremde Investmentanteile
iShsIII-Core MSCI World U.ETF Registered Shs USD (Acc) o.N. IE00B4L5Y983 0,200

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen

MPF Hera – Anteilklasse 1

Wesentliche sonstige Erträge:

Sonstige ord. Erträge CAD 0,00

Wesentliche sonstige Aufwendungen:

Sonst. ord. Aufwände CAD 4.320,20

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)

Transaktionskosten CAD 0,00

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (Inkl. Vorstand): EUR 7.368.368,81
davon feste Vergütung EUR 6.551.285,81
davon variable Vergütung EUR 817.083,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inklusive Vorstand): Anzahl 91,00
Höhe des gezahlten Carried Interest: EUR 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen: EUR 4.890.666,90
davon Geschäftsleiter EUR 1.161.008,18
davon andere Führungskräfte EUR 1.120.869,34
davon andere Risikoträger EUR 1.871.552,70
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion EUR 737.236,68
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe EUR 0,00

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter.

Beschreibung, wie die Vergütung und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die Warburg Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Sie definiert gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Grundsätze für ihr Vergütungssystem, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich sind.

Das Vergütungssystem gibt keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und Vertragsbedingungen der von der Gesellschaft verwalteten Fonds sind. Das Vergütungssystem steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds oder der Anleger solcher Fonds und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Für die Geschäftsleitung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie für Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmte weitere Mitarbeiter (sogenannte risikorelevante Mitarbeiter oder „Risktaker“) ist aufsichtsrechtlich eine besondere Regelung bezüglich der variablen Vergütung vorgesehen. Die Gesellschaft hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Mitarbeiterkategorien festgelegt, die der Gruppe der risikorelevanten Mitarbeiter zuzurechnen sind.

Die Warburg Invest AG hat unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, der auch auf OGAW-Sondervermögen angewendet wird, ein Vergütungssystem implementiert. Die Vergütung kann fixe und variable Elemente sowie monetäre und nicht-monetäre Nebenleistungen enthalten. Die Bemessung der Komponenten erfolgt unter Beachtung der Marktüblichkeit und Angemessenheit. Des Weiteren wird bei der Festlegung der einzelnen Bestandteile gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung besteht. Ziel ist eine flexible Vergütungspolitik, die auch einen Verzicht auf die Zahlung der variablen Komponente vorsehen kann. Unter Hinweis auf den Proportionalitätsgrundsatz finden derzeit die besonderen Regelungen hinsichtlich der zeitlich verzögerten Teilauszahlung von variablen Vergütungskomponenten mit risikobasierten Maluskomponenten für risikorelevante Mitarbeiter in der Gesellschaft keine Anwendung.

Die Höhe der variablen Vergütung wird für jeden Mitarbeiter durch den Vorstand unter Einbindung des Aufsichtsrats und für den Vorstand durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Gesellschaft hat keinen Vergütungsausschuss eingerichtet. Als Bemessungsgrundlage hierfür wird sowohl die persönliche Leistung der Mitarbeiter bzw. des Vorstands als auch das Ergebnis der Gesellschaft herangezogen. Die Vergütungen können den Angaben zur Mitarbeitervergütung entnommen werden.

Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst, um die Angemessenheit und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems wurde durch die Compliance-Funktion in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand der Gesellschaft durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und das Vergütungssystem angemessen ausgestaltet war. Zudem wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 Abs. 4 Nr. 5 KAGB haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Jede während des abgelaufenen Geschäftsjahres eingetretene wesentliche Änderung der nach § 307 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 KAGB und § 308 Abs. 4 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen ist im Jahresbericht eines Spezialsondervermögens mit anzugeben. Eine Änderung von Informationen gilt dabei im Sinne des Artikels 106 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 als wesentlich „wenn ein rationaler Anleger, dem diese Information bekannt werden, seine Anlage in dem AIF mit hoher Wahrscheinlichkeit überdenken würde.“

Im abgelaufenen Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen der nach § 307 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 KAGB und § 308 Abs.4 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen.

Eingesetzte Risikomanagementsysteme

Grundlagen für den Risikomanagementprozess sind die Anlagebedingungen und die Anlagerichtlinien für das Investmentvermögen.

Bestandteile der Anlagerichtlinien sind die Anlagestrategie, das Anlageziel, das Risiko(soll)profil und sämtliche Limitierungen in Bezug auf Markt- (Value at Risk, Brutto- und Nettohebel) und Liquiditätsrisiken.

Maßgeblich für die Erwerbszulässigkeit eines jeden Finanzinstruments ist der Produktkatalog der Warburg Invest AG (Gesellschaft). Er ist Bestandteil der schriftlich fixierten Ordnung (SFO) der Gesellschaft und jedes Portfolio Management-Auslagerungsvertrags. Wesentliches Merkmal der Regelungen ist, dass in Zweifelsfällen beim Risikomanagement der Gesellschaft die Erwerbszulässigkeit, d.h. die Abbildbarkeit eines Finanzinstruments erfragt werden muss. Zusammen mit den Vorgaben der KAVerOV in Verbindung. mit der AIFM-VO Nr. 231 /​ 2013 ist damit grundsätzlich sichergestellt, dass keine aus Sicht der Gesellschaft unzulässigen Finanzinstrumente erworben werden.

Das sogenannte Risk Management Tool ist eine in der Programmiersprache Delphi entwickelte Anwendung, die mit Ausnahme der Anlagegrenzprüfung und der Anforderungen für Anlagen in Kreditverbriefungen (Art. 50ff. AIFM-VO) die gesamte Risikodatenverarbeitung für Investmentvermögen steuert. Es werden grundsätzlich sämtliche Finanzinstrumente vorgehalten, für die Stammdaten angelegt wurden.

Neuanlagen werden einer Analyse (Bloomberg /​ Prospektprüfung) unterzogen und insbesondere für die Weiterverarbeitung im RiskManager4 ASP (RiskMetrics) von MSCI aufbereitet (Ermittlung von Proxys, Spreads /​ Credit Spreads, Zuordnung zu Zinskurven, Zerlegung von strukturierten Produkten etc.). Dort werden die Value-at-Risk-Messung mittels historischer Simulation (99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer und 250 Handelstage) und das Stresstesting durchgeführt.

Für AIF-Investmentvermögen werden Hebelberechnungen nach Artikel 6ff. AIFM-VO durchgeführt. Beide Hebelarten werden limitiert. Abhängig vom Risikoprofil werden bei der Anwendung der Commitmentmethode Hebel zwischen 1 und max. 3 festgelegt bzw. für Spezial-AIF mit den Anlegern vereinbart. Der Bruttohebel wird ebenfalls in Abhängigkeit vom Risikoprofil- mit Limiten zwischen 1 und 6 versehen.

Die Liquiditätsmessung knüpft an das Bewertungsverfahren nach §§ 26ff. KARBV an. Dort werden aufgrund der Marktbeobachtungen bzgl. der Preisbildung Score-Punkte vergeben. In Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl erfolgt eine Zuordnung zu Liquiditätsbändern, die mit denen für das Aufsichtsreporting nach Artikel 24 der AIFM-Richtlinie übereinstimmen. Als liquide Finanzinstrumente werden nur solche betrachtet, die maximal innerhalb eines Tages zu angemessenen Preisen veräußert werden können.

Die regelmäßige Überprüfung der Prognosegüte des Risikomodells wird gemäß § 14 DerivateV durchgeführt (99% Konfidenzniveau, 1 Tag Haltedauer, 250 Handelstage). Für mehr als 10 Backtestausreißer im jeweiligen Betrachtungszeitraum werden gesonderte Untersuchungen angestellt und dokumentiert.

Die Risikomessung erfolgt für alle Investmentvermögen täglich auf Hauptfonds-, Segment- sowie auf Einzeltitelebene.

Ergänzend zu den regulären Stresstests wird monatlich ein inverser Stresstest zur Identifizierung von vermögensbedrohenden Verlustpotentialen durchgeführt, die in Folge des Einsatzes von Finanzinstrumenten mit nicht-linearen Wertentwicklungsverläufen eintreten können.

Die kumulierte Sensitivität des Portfolios gegenüber den genannten Hauptrisiken wird durch den Value at Risk des Portfolios repräsentiert.

zusätzliche Informationen

prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände 0%

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Das Liquiditätsmanagement wurde im Berichtszeitraum wie im Informationsdokument angegeben durchgeführt. Wesentliche Änderungen haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden.

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Die im Folgenden dargestellten Risikoarten/​-faktoren können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Adressenausfallrisiken

Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken.

Liquiditätsrisiko

Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kommen kann.

Marktrisiko

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften

Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps ist mit folgenden Risiken verbunden:

Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Die uneingeschränkte Lieferfähigkeit des Kontrahenten ist Voraussetzung für die Erfüllung von Options- und Terminkontrakten. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann das Sondervermögen ebenfalls Verluste erleiden.

Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.

Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Sondervermögen erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.

Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass das Sondervermögen infolge einer unerwarteten Entwicklung des Marktpreises bei Fälligkeit Verluste erleidet.

Währungsrisiko

Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens.

Zinsrisiko

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung der Marktrisikobegrenzung.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung des maximalen Hebels nach der Commitmentmethode.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung des maximalen Hebels nach der Bruttomethode.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Unterschreitung der minimalen Liquiditätsquote.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 32,95 %
tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 0,99 %
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 49,43 %
tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 0,99 %

Angaben zur Erfüllung ökologischer oder sozialer Merkmale gem. der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/​2088)

Da es sich um kein Mandat gem. Artikel 8 Absatz 1 oder in Artikel 9 Absätze 1, 2 oder 3 der VERORDNUNG (EU) 2019/​2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt, entfallen Angaben gem. Artikel 11 der vorgenannten Verordnung. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Für den vorliegenden Zeitraum sind keine weiteren Angaben erforderlich.

 

Die Geschäftsführung

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Warburg Invest AG, Hannover

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens MPF Hera – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Warburg Invest AG (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 20. Juni 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Lothar Schreiber ppa. Tim Brücken
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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