Wahrscheinlichkeitstafeln für die Krankenversicherung 2019 gemäß § 159 VAG

Wie in der Vergangenheit werden für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife Grundkopfschäden und Profile getrennt nach Geschlechtern und zusätzlich für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht.

Die Profile basieren hierbei auf den Beobachtungswerten der Jahre 2017 bis 2019; den Grundkopfschäden und Bestandsgrößen liegen die Daten des Beobachtungsjahres 2019 zugrunde. Zudem werden Stornotafeln nach Personenzählung veröffentlicht, die auf den Beobachtungen der Jahre 2017 bis 2019 basieren.

Die Tafeln für stationäre Leistungen in Einbetttarifen werden in diesem Jahr erstmals auch gesondert für den Beihilfebereich veröffentlicht.

Die Veröffentlichung enthält folgende Dateien:

  • PKV_Kopfschadenstatistik_2019_Profile.csvNormierte Profile, normierte rohe Kopfschäden, Kopfschadenreihen und Bestände für alle Tafeln
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2019_GKS.csv
    Einjährige Grundkopfschäden aller Tafeln
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2019_fSB.csv
    Fiktive Selbstbehalte der Tafeln für den Ambulantbereich
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2019_Erläuterungen.xlsx
    Angaben zu den verwendeten Spaltenbezeichnungen und Datengrundlagen der einzelnen Tafeln
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2019_Grafiken.pdfGrafische Darstellungen der Profile und Bestände im Vergleich mit der Veröffentlichung des Vorjahres.

Die hier veröffentlichten Wahrscheinlichkeitstafeln basieren auf von den Krankenversicherungsunternehmen gemäß § 23 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) zur Verfügung gestellten Daten zu den Versicherungsbeständen und Leistungen. Im Fall der nachträglichen Übermittlung korrigierter Daten durch ein Unternehmen aufgrund der Feststellung eines Fehlers in der ursprünglichen Datenmeldung kann keine Aktualisierung der bereits veröffentlichten Tafeln erfolgen, da eine solche zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Vergleichsrechnungen gemäß § 15 Abs. 4 S. 2 KVAV und auf die auf dieser Grundlage durchgeführten Beitragsanpassungen führen würde.

Da der den Tafeln zugrundeliegende Beobachtungszeitraum grundsätzlich jeweils drei Geschäftsjahre umfasst, kann es vorkommen, dass zwei aufeinanderfolgenden Veröffentlichungen unterschiedliche Datenstände für ein und dasselbe Beobachtungsjahr zugrunde liegen.

Bitte beachten Sie: Im Jahr 2019 haben mehrere Krankenversicherungsunternehmen Korrekturmeldungen für die Leistungsdaten der vorangehenden Jahre vorgenommen. Diese Korrekturen sind in die Veröffentlichungen ab dem Beobachtungsjahr 2018 eingeflossen. Insgesamt haben sich hierdurch in einigen Tafeln geringere Kopfschäden ergeben, als nach dem Trend aus den Veröffentlichungen bis zum Beobachtungsjahr 2017 zu erwarten gewesen wäre. Die Tafeln bis einschließlich Beobachtungsjahr 2017 sind daher aus heutiger Sicht nicht mehr für Kalkulationszwecke und sonstige aktuelle Auswertungen geeignet. Da es sich jedoch um amtliche Veröffentlichungen nach § 159 VAG handelt, stehen diese Tafeln auf den entsprechenden Seiten der Vorjahre weiterhin zur Verfügung.

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