Allgemeines

Wahlwerbung

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, hat in einem offiziellen Schreiben an die in Berlin ansässigen politischen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, eine Warnung ausgesprochen.

Sie betont die Wichtigkeit des Schutzes politischer Meinungen gemäß Artikel 9 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kamp mahnte die Parteien, bei der Wahlwerbung für die kommenden Europawahlen darauf zu verzichten, Microtargeting einzusetzen, also gezielte Werbung auf spezifische Personengruppen abzustimmen. Sie erklärte, dass es nicht zulässig sei, politische Meinungen als Basis für solch zielgerichtete Werbemaßnahmen zu nutzen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Privatsphäre der Wählerinnen und Wähler zu wahren und die Integrität des Wahlprozesses zu schützen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Vizepräsident J.D. Vance rechtfertigt „Attentäter“-Vorwurf gegen erschossenen Pfleger Alex Pretti

Die tödliche Schussabgabe auf den 37-jährigen Krankenpfleger Alex Pretti durch Bundesbeamte in...

Allgemeines

Russland warnt vor US-Raketenabwehr in Grönland – New START-Vertrag vor dem Aus

Ein geopolitischer Konflikt um das arktische Grönland spitzt sich dramatisch zu: Die...

Allgemeines

IM NAMEN DER SAALTERRITORIALITÄT Otto Wels dreht sich im Sitzungssaal – oder: Die SPD bleibt sitzen, die AfD muss stehen

Karlsruhe, 27. Januar 2026 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute gesprochen...