V+Plus Fonds und das Unternehmen AMVAC

Die Venture Plus Fonds haben eine beträchtliche Summe ihrer Finanzmittel in das Schweizer Unternehmen AMVAC AG investiert. Hierbei handelte es sich um ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in Zug, das unter anderem Impfstoffe entwickelte. Medienberichten zufolge sollen teils erhebliche Provisionen für den Verkauf von Inhaberaktien der AMVAC AG an einzelne Personen geflossen sein.

Am 22.02.2016 hat der Einzelrichter des Schweizer Kantonsgerichtes Zug über die AMVAC AG den Konkurs eröffnet. Nach Schweizer Recht ist die Gesellschaft damit aufgelöst. Der Wert der Beteiligung haben die Venture Plus Fonds darauf hin auf Null gesetzt. Für Anleger des Venture Plus Fonds war dies wieder einmal eine schlechte Nachricht. Gegen einzelne Mitarbeiter der AMVAC AG wird strafrechtlich ermittelt.

Teils wurden Anlegern der Venture Plus Fonds von Anlageberatern/-vermittlern neben der Investition in die Venture Plus Fonds auch ein Direktinvestment in Inhaberaktien der AMVAC AG empfohlen. Von einem Totalverlust im Hinblick auf das Direktinvestment dürfte auszugehen sein.

Grundsätzlich schulden Anlageberater/-vermittler eine anleger- und objektgerechte Beratung. In Bezug auf das Anlageobjekt muss der Anlageberater, so die Rechtsprechung, rechtzeitig, richtig und sorgfältig, dabei für den Kunden verständlich und vollständig beraten. Insbesondere muss er den Interessenten über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.

Betroffene Anleger sollten prüfen, ob Ansprüche gegen Anlageberater/-vermittler im Hinblick auf ein Investment in Inhaberaktien der AMVAC AG geltend gemacht werden können. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine hinreichende Aufklärung über die Risiken der Anlage nicht erfolgte. Ferner können Ansprüche möglicherweise auch dann bestehen, wenn nicht über die Höhe der erhaltenen Provisionen aufgeklärt wurde. Ob Ansprüche bestehen, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Sofern Sie hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Anleger der Venture Plus Fonds, die an einem Ausstieg aus ihrem Investment interessiert sind, berate ich ebenfalls gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf

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