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Vorsicht vor SwissPrimeFX: Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Jens Reime über dubiose Handelsplattformen

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Interviewer: Herr Reime, die Plattform SwissPrimeFX wirbt mit attraktiven Handelsmöglichkeiten und hohen Hebeln. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) warnt jedoch vor dem Unternehmen. Was ist von diesem Angebot zu halten?

Jens Reime: Solche Angebote klingen oft verlockend – hohe Hebel, geringe Spreads und Boni für Neukunden. Doch genau diese Versprechen sind typisch für unseriöse Broker, die Anleger in die Falle locken. Wenn eine Aufsichtsbehörde wie die FMA ausdrücklich warnt, sollte das ein deutliches Alarmsignal sein.

Interviewer: Womit müssen Anleger rechnen, wenn sie bei SwissPrimeFX investieren?

Jens Reime: In vielen Fällen berichten Betroffene, dass Einzahlungen problemlos möglich sind, Auszahlungen jedoch verweigert werden. Kunden werden oft unter Druck gesetzt, weiter zu investieren oder noch mehr Geld nachzuschießen, um vermeintliche Verluste auszugleichen. Die Plattformen argumentieren dann mit nicht erreichten Bonusbedingungen oder angeblichen technischen Problemen. Am Ende sehen die Anleger ihr Geld nicht wieder.

Interviewer: Die Website von SwissPrimeFX vermittelt den Eindruck von Seriosität. Gibt es Anzeichen, die auf Betrug hindeuten?

Jens Reime: Ja, einige Punkte sind auffällig:

  1. Warnung der FMA – Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat eine offizielle Warnung vor SwissPrimeFX herausgegeben. Jeder kann das auf der Website der FMA nachlesen (www.fma-li.li).
  2. Fehlende Regulierung – Trotz der Adresse in Liechtenstein gibt es keine nachweisbare Lizenz für den Finanzhandel.
  3. Übertriebene Werbeversprechen – Ein Hebel von 1:500 ist extrem riskant, insbesondere für unerfahrene Anleger. Zudem sind Garantien auf Gewinne oder risikoloses Trading unseriös.
  4. Aggressive Bonusprogramme – Der 100 %-Bonus für Neukunden klingt verlockend, dient aber oft dazu, Auszahlungen zu verweigern.

Interviewer: Was raten Sie betroffenen Anlegern?

Jens Reime: Wer bereits investiert hat, sollte sofort handeln:

  • Keine weiteren Einzahlungen tätigen.
  • Sämtliche Kommunikation und Dokumente sichern.
  • Einzahlungswege überprüfen – Falls per Kreditkarte oder Überweisung gezahlt wurde, kann man bei der Bank versuchen, eine Rückbuchung („Chargeback“) zu veranlassen.
  • Rechtliche Beratung einholen. Es gibt Möglichkeiten, gegen solche Anbieter vorzugehen, aber je früher man handelt, desto besser.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.

Hinweis: Wer Zweifel an einem Finanzanbieter hat, sollte immer bei der zuständigen Finanzaufsicht prüfen, ob eine Warnung vorliegt. Die FMA Liechtenstein warnt ausdrücklich vor SwissPrimeFX – Details finden Sie auf ihrer offiziellen Website: www.fma-li.li.

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