In den vergangenen Jahren haben zahlreiche deutsche Anleger schmerzhaft erfahren müssen, wie problematisch eine geschäftliche Auseinandersetzung mit Schweizer Unternehmen verlaufen kann. Trotz verlockender Angebote und scheinbar stabiler Rahmenbedingungen in der Schweiz, häufen sich Berichte über erhebliche Schwierigkeiten im Streitfall – vor allem, wenn es um die Rechtsdurchsetzung geht.
Zwar ist es grundsätzlich möglich, Klage in Deutschland einzureichen. Doch selbst ein erstrittenes Urteil nützt wenig, wenn es nicht auch in der Schweiz vollstreckt werden kann. Und genau hier liegt das Problem: Die Vollstreckung deutscher Urteile im Nachbarland erweist sich als kompliziert, langwierig – und teuer.
Besonders kritisch: Die Kosten für diese Vollstreckungsverfahren werden in der Regel nicht von deutschen Rechtsschutzversicherungen übernommen. Sie bleiben somit vollständig an den Anlegern hängen, die ohnehin bereits mit einem hohen Maß an Unsicherheit und Frust konfrontiert sind. Darüber hinaus zeigen sich die Schweizer Behörden nach Ansicht vieler Betroffener wenig kooperativ, wenn es um die Belange deutscher Investoren geht. Der „Verwaltungsfleiss“ halte sich – so der Eindruck – oft in engen Grenzen.
Vor diesem Hintergrund ist Vorsicht geboten – insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen wie der SMG Swiss Marketplace Group AG, die derzeit zunehmend im Fokus steht. Die Erfahrungen zahlreicher Anleger lassen nur einen Schluss zu: Ein Engagement birgt derzeit mehr Risiken als Chancen.
Deutsche Anleger sollten daher genau prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten – und welche rechtlichen Hürden sie im Ernstfall erwarten. In einem zunehmend internationalen Investitionsumfeld bleibt der rechtliche Schutz ein entscheidendes Kriterium. Und genau hier zeigt die Schweiz bislang klare Schwächen.

Kommentar hinterlassen