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Vorsicht Popppy Popcorn Automaten und Ballooony Automaten nicht unterschreiben

anncapictures (CC0), Pixabay
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Viele Anleger haben uns nun in den letzten Tagen berichtet, dass die dubiose Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei aus einem möglichen „kriminellen Handeln“ nachträglich ein legitimiertes Handeln machen will. Lassen Sie sich nicht verführen, diese Vereinbarung ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zuzustimmen.

Es geht um von Ihnen investiertes Kapital, das Sie im Vertrauen darauf, es mit einem seriösen Anbieter zu tun zu haben, investiert haben. Das Vertrauen sollte nun auch bei Ihnen doch nachhaltig erschüttert sein, denn solch ein Schreiben braucht es nicht, wenn der Initiator sauber und korrekt gearbeitet hätte.

Vertriebspartner haben uns einleuchtend dargelegt, dass hier nach deren Meinung, möglicherweise für insgesamt 15 Millionen Euro Geräte fehlen könnten. Das wäre/ist dann ein Fall für die Justiz in Rottweil/ Stuttgart, denn hier ist Aufklärungsbedarf angesagt. Letztlich kann und muss das auch im Interesse des Initiators sein.

Dazu gesprochen haben wir auch mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, auch er sagt ganz klar, „Finger weg von solchen Dokumenten, die Ihnen nur Schaden werden“ und wie hier richtig ausgeführt, sprechen Sie mit einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Er wird Ihnen wichtige Hinweise und Empfehlungen dazu geben können, damit ihr Kapital geschützt ist.

Sollte sich der Vorgang so bestätigen, wie wir erfahren haben, so Rechtsanwalt Jens Reime, dann ist das kein Fall für eine Fortführung oder Sanierung der Gesellschaft, dann ist das ein Fall für die Justiz. Diese soll aber, so haben wir erfahren, bereits eingeschaltet sein. Das ist dann auch gut so, so Rechtsanwalt Reime weiter.

 

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