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Vorratsdatenspeicherung: Die Entscheidung des EuGH

geralt (CC0), Pixabay
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Derzeit liegt die Entscheidung des EuGH nur in englischer und französischer Sprache vor. Eine rechtlich einwandfreie Entscheidungsübersetzung in Deutsch liegt derzeit noch nicht vor.

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-10/cp200123en.pdf

Dsa auf einen kurzen Nenner gebracht bedeutet dann aber eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zulässig.

Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, teilte der EuGH in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit. Das wiederum dürfte sehr interessant für Ermittlungsbehörden gerade in Sachen „Kinderpornos“ sein.

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