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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Cube Asset Mitte 2 GmbH eröffnet

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Köln ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Amtsgericht Köln hat am 19. Juni 2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cube Asset Mitte 2 GmbH umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Handelsregisternummer HRB 104098 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Bernd Hütter und Jean-Marc Fey.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt aus Köln bestellt.

Mit der Anordnung erhält der vorläufige Insolvenzverwalter weitreichende Kontroll- und Sicherungsbefugnisse über das Vermögen der Gesellschaft. Ziel ist es, die vorhandenen Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung möglich

Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Damit kann die Geschäftsführung nicht mehr eigenständig über Vermögenswerte, Forderungen oder finanzielle Mittel verfügen. Wesentliche Entscheidungen bedürfen nun der Zustimmung des Insolvenzverwalters.

Zahlungen dürfen nicht mehr an die Gesellschaft erfolgen

Besonders wichtig ist die Anordnung für Geschäftspartner und Schuldner der Gesellschaft. Diese dürfen offene Forderungen nicht mehr direkt an die Cube Asset Mitte 2 GmbH begleichen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Geschäftspartner werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten.

Zwangsvollstreckungen vorläufig gestoppt

Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen, insbesondere Grundstücke oder Immobilien, betreffen.

Bedeutung der Anordnung

Die Entscheidung bedeutet noch nicht die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Vielmehr handelt es sich um ein vorläufiges Insolvenzverfahren, in dem geprüft wird, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen.

Bis zu dieser Entscheidung soll das Vermögen der Gesellschaft geschützt und eine Benachteiligung einzelner Gläubiger verhindert werden.

Aktenzeichen: 70b IN 26/26

Gericht: Amtsgericht Köln

Beschlussdatum: 19. Juni 2026

Zeitpunkt der Anordnung: 14:34 Uhr

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