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Vorläufige Insolvenzverwaltung über DRK-Trägergesellschaft und DRK-Klinikgesellschaft Südwest mbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Mainz hat in zwei separaten Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DRK gemeinnützige Trägergesellschaft Süd-West mbH sowie der DRK Klinikgesellschaft Südwest mbH angeordnet.

Laut den am 6. Februar 2025 erlassenen Beschlüssen sind Verfügungen beider Gesellschaften nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde jeweils Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert (Frankfurt am Main) bestellt.

Betroffene Unternehmen

  • DRK Klinikgesellschaft Südwest mbH (HRB 41674) – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet um 12:00 Uhr
  • DRK gemeinnützige Trägergesellschaft Süd-West mbH (HRB 7417) – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet um 12:05 Uhr

Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Mainz und werden von Geschäftsführer Christian Eckert vertreten.

Hintergrund des Verfahrens

Die DRK Klinikgesellschaft Südwest mbH und die DRK Trägergesellschaft Süd-West mbH sind im Gesundheits- und Pflegebereich tätig. Die Insolvenzverfahren könnten Auswirkungen auf Mitarbeiter, Patienten und Gläubiger haben.

Die Schuldner der Gesellschaften wurden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des jeweiligen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittel und Einsicht in die Beschlüsse

Die Beschlüsse können innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch die Antragstellerinnen oder betroffene Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist beim Amtsgericht Mainz einzureichen und zu begründen.

Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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