Saarlouis, 6. Februar 2025 – Das Amtsgericht Saarbrücken hat am Donnerstag die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Gemeinnützige Gesellschaft für Geriatrie und Rehabilitation mbH mit Sitz in Saarlouis angeordnet.
Mit dem Beschluss (Aktenzeichen: 280 IN 22/25) sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Rainer Eckert (Frankfurt am Main) wirksam. Die Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen nur unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu leisten.
Hintergrund des Verfahrens
Die Gesellschaft, die als gemeinnütziger Träger im Bereich Geriatrie und Rehabilitation tätig ist, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Dies bedeutet, dass ein Insolvenzverwalter die finanziellen Angelegenheiten überwacht, um die Interessen der Gläubiger zu sichern und eine mögliche Sanierung zu prüfen.
Der Beschluss kann von der Antragstellerin oder betroffenen Gläubigern innerhalb einer Frist von zwei Wochen angefochten werden. Die vollständige Entscheidung ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung oder eine endgültige Insolvenz folgt. Die Entwicklungen rund um die Zukunft der Einrichtung dürften für Mitarbeiter, Patienten und Gläubiger von großem Interesse sein.
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