Das Amtsgericht Kiel hat im Verfahren 25 IN 14/25 am 23. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DW Energiesparhaus GmbH mit Sitz in Kiel angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Janca bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam, dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen.
Betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung beim Amtsgericht Kiel einzulegen.
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