Das Amtsgericht Stendal hat im Verfahren 7 IN 124/24 am 15. November 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tuchheimer Baugesellschaft mbH mit Sitz in Genthin angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Ralph Ohst, befindet sich damit unter gerichtlicher Aufsicht.
Ab sofort sind sämtliche Verfügungen des Unternehmens über das eigene Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich aus Magdeburg bestellt. Seine Aufgaben umfassen:
Kontakt:
Dr. Jörg Schädlich
Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg
Tel.: 0391-8105639-8 | Fax: 0391-8105639-9
E-Mail: magdeburg@stapper.in
Alle Schuldner der Tuchheimer Baugesellschaft mbH werden aufgefordert, Zahlungen und Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dies dient der Sicherstellung, dass alle Vermögenswerte in die Insolvenzmasse fließen und für die Gläubiger geschützt werden.
Die Entscheidung kann durch den Antragsteller (Tuchheimer Baugesellschaft mbH) oder durch Gläubiger angefochten werden.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der Tuchheimer Baugesellschaft mbH dar. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Insolvenzverfahrenseröffnung gerechtfertigt ist und ob eine mögliche Sanierung oder Liquidation des Unternehmens erfolgen wird. Gläubiger sollten ihre Ansprüche frühzeitig geltend machen und alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter richten.
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