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Vorläufige Insolvenzverwaltung für COGITANDA Dataprotect AG angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Köln hat am 27. November 2024 um 18:36 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der COGITANDA Dataprotect AG, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr, Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen.

Die COGITANDA Dataprotect AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25190, wird durch ihre Vorstände Jens Lison, Christian Sagawe und Christian Rink vertreten.

Unternehmenszweck

Die Gesellschaft hat sich auf den technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Schutz sensibler Daten spezialisiert. Ziel ist es, Daten vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung oder unbrauchbarem Gebrauch zu schützen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Schober, Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln, bestellt.

Aufgaben und Befugnisse:

  • Verfügungsbeschränkungen: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Einsammlung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsanweisungen an Drittschuldner: Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel des Verfahrens

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der Prüfung, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich und notwendig ist. Dabei wird auch untersucht, ob das Unternehmen fortgeführt oder liquidiert werden sollte.


Aktenzeichen: 70a IN 361/24
Gericht: Amtsgericht Köln
Datum: 27. November 2024

Dieser Beschluss ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, im Gläubigerinteresse alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen.

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