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Vorläufige Insolvenzverwaltung für BFC GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Potsdam hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der BFC GmbH (Am Lückefeld 81a, 15831 Blankenfelde-Mahlow) am heutigen Tag, um 13:00 Uhr, Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse und Aufklärung des Sachverhalts beschlossen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter HRB 33308 geführt wird, wird durch die Geschäftsführer Fatih Kaya und Kenneth Nikolai Ehlers vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Neumann (Pariser Straße 42, 10707 Berlin) bestellt. Seine Hauptaufgaben bestehen darin:

  1. Die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.
  2. Den Schuldner zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu verwalten.
  3. Zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Vermögensmasse die Verfahrenskosten decken kann.
  4. Die Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens zu beurteilen.

Verfügungs- und Zahlungseinschränkungen

  • Verfügungen: Die BFC GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen.
  • Drittschuldner: Gläubiger der BFC GmbH sind angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  • Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt, neue Vollstreckungen sind untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Ermittlungs- und Prüfauftrag

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse, um die Vermögensverhältnisse der BFC GmbH zu klären:

  • Einsichtnahme: Er darf die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und alle relevanten Unterlagen prüfen.
  • Auskünfte: Dritte, einschließlich Banken, Versicherungen und Finanzbehörden, sind zur Auskunftserteilung verpflichtet.
  • Sonderkonten: Er ist berechtigt, Gelder der Schuldnerin auf Sonderkonten einzuziehen und zu verwalten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

  • Ort der Einreichung: Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam.
  • Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass dieser angefochten wird. Eine Begründung wird empfohlen.


Aktenzeichen:
Gericht: Amtsgericht Potsdam
Datum: 28.11.2024

Dieser Beschluss dient dem Schutz der Gläubiger und der Klärung, ob ein geordnetes Insolvenzverfahren eröffnet oder das Unternehmen fortgeführt werden kann.

1 Komment

  • Sehr sehr schade, da die BFC ein solch tolles Serviceorientiertes Unternehmen- mit zudem so sehr freundlichen- sowie Fachkompetenten Fachpersonal inkl. Geschäftsführung, ist.

    Wünsche von Herzen alles beste.

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