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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Burmeister Besitz GmbH & Co. KG angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Neuruppin hat am 5. Dezember 2024 um 09:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Burmeister Besitz GmbH & Co. KG (HRA 3215 NP, Amtsgericht Neuruppin, Quastweg 2, 17291 Oberuckersee OT Warnitz) vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet (§§ 21, 22 InsO).

Wichtige Maßnahmen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff (Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam) bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsgewalt:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Verbot für Drittschuldner:
    • Drittschuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  4. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit keine Abtretungen offengelegt wurden.
    • Er kann Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (z. B. Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern) einholen.

Beteiligte Parteien:

  • Schuldnerin: Burmeister Besitz GmbH & Co. KG
  • Persönlich haftende Gesellschafterin: Burmeister Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marko Burmeister
  • Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte KFDS Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin

Zweck der Maßnahme:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Substanz, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neuruppin (Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin) eingereicht werden. Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erfolgen.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe durch Anwälte, Behörden oder öffentliche Stellen sind als elektronisches Dokument einzureichen. Diese müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Amtsgericht Neuruppin – 05.12.2024
Aktenzeichen: 15 IN 264/24

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