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Vorsicht

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Vilter Energiecoaching GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Goslar hat am 05.12.2024 um 09:15 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Vilter Energiecoaching GmbH (HRB 211827, Amtsgericht Braunschweig, Rathausplatz 8, 38685 Langelsheim) die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Wichtige Maßnahmen:

  1. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    • Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Kristin Winter (Wirtschaftsjuristin, LL.M.) von der Kanzlei Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6128720-0, Fax: 0531/6128720-100, E-Mail: KWinter@schultze-baun.de) bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsgewalt:
    • Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  3. Verbot für Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, Zahlungen an die Antragstellerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Beteiligte Parteien:

  • Schuldnerin: Vilter Energiecoaching GmbH
  • Geschäftsführer: Wieland Vilter

Zweck der Maßnahme:

Die Anordnung dient der Sicherung des Vermögens der Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin oder jeder Gläubiger, der die internationale Zuständigkeit rügen möchte, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen.

Einreichungsstelle:
Amtsgericht Goslar, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar (Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar).

Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Amtsgericht Goslar – 05.12.2024
Aktenzeichen: 32 IN 56/24

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