Georgensgmünd – Die Fritz Haarländer GmbH, ansässig in der Petersgmünder Straße 11, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 11. Dezember 2024 wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg. Er ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Insbesondere wurde der Fritz Haarländer GmbH untersagt, Außenstände einzuziehen. Dies dient dazu, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und Gläubigerinteressen zu schützen.
Die Fritz Haarländer GmbH ist eine traditionsreiche Firma, die von den Geschäftsführern Daniel Wechsler und Harald Josef Wechsler geleitet wird. Der Insolvenzantrag deutet auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hin, die zu einer möglichen Zahlungsunfähigkeit geführt haben könnten. Die Untersuchung der finanziellen Lage wird nun durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, um den genauen Zeitpunkt einer möglichen Zahlungsunfähigkeit zu bestimmen.
Beteiligte können gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden müssen schriftlich oder elektronisch gemäß den gesetzlichen Anforderungen eingereicht werden.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert den Beginn eines formalen Prozesses, der über die Zukunft der Fritz Haarländer GmbH entscheiden wird. Während die Auswertung der Unterlagen Zeit in Anspruch nimmt, sollten Gläubiger und Betroffene wachsam bleiben, um ihre Rechte im weiteren Verfahren zu wahren.
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