Die Volocopter GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in Bruchsal, hat beim Amtsgericht Karlsruhe die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Gericht hat daraufhin am 20. Februar 2025 erste Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens angeordnet.
Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Das Amtsgericht Karlsruhe hat ein allgemeines Verfügungsverbot für die Volocopter GmbH erlassen. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Unternehmens auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die bisherigen vorläufigen Maßnahmen aus einem Beschluss vom 27. Dezember 2024 bleiben weiterhin in Kraft.
Zudem wurden anhängige Zivilrechtstreitigkeiten gemäß § 240 Zivilprozessordnung (ZPO) unterbrochen, was bedeutet, dass laufende Verfahren pausieren, bis über den Insolvenzantrag entschieden wurde.
Hintergrund des Verfahrens
Die Volocopter GmbH, bekannt für ihre Entwicklungen im Bereich elektrischer Flugtaxis, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 702987 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens sind Andreas Fehring, Dirk Hoke und Oliver Vogelgesang. Die Rechtsanwaltskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz vertritt das Unternehmen im Insolvenzverfahren.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich
Gegen die gerichtliche Anordnung können sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Karlsruhe oder eines anderen Amtsgerichts erfolgen.
Das Insolvenzgericht betont, dass jegliche elektronische Kommunikation über E-Mail nicht zulässig ist. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung sind auf der Website der baden-württembergischen Justiz (www.ejustice-bw.de) abrufbar.
Weiteres Vorgehen
Das Insolvenzgericht wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Falls dem Antrag stattgegeben wird, könnte ein reguläres Insolvenzverfahren folgen, in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können.
Die Volocopter GmbH galt bislang als Vorreiter in der Entwicklung von urbanen Mobilitätslösungen mit elektrisch betriebenen Luftfahrzeugen. Wie es für das Unternehmen weitergeht, wird maßgeblich von den weiteren Entscheidungen des Insolvenzgerichts und möglichen Investoren abhängen.
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