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vestcor GmbH Konkursverfahren der Schweizer Finanzmarktaufsicht

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1. Gemeinschuldnerin: vestcor GmbH, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
2. Konkurseröffnung: 2. Juni 2014, 08.00 Uhr
3. Verfahren: Bankenkonkursverfahren.
Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren.
4. Eingabefrist: 14. Juli 2014. Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen.
5. Herausgabeansprüche: Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden.
6. Herausgabe- und Meldepflicht: Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt.
7. Konkursliquidatorin: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern
8. Konkursort: Zürich
9. Hinweis: Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden.
10. Bemerkungen: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin: Tel. +41 (0)31 327 91 00.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

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