Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2025 – 2 StR 625/24
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln weitgehend verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen mehrerer bewaffneter Raubüberfälle auf Geldtransporte in Köln und Frankfurt am Main nun rechtskräftig.
Das Landgericht Köln hatte den Angeklagten – unter teilweisem Freispruch – wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, besonders schwerem Raub sowie gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, und wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Zudem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an. Weiterhin wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in sechsstelliger Höhe angeordnet sowie die Anrechnung der in den Niederlanden verbüßten Auslieferungshaft festgestellt. Darüber hinaus sprach das Landgericht der Witwe eines getöteten Geschädigten einen Anspruch im Adhäsionsverfahren zu.
Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte – teilweise gemeinsam mit einem Mittäter – für drei bewaffnete Überfälle auf Geldtransporter verantwortlich: am 24. März 2018, 6. März 2019 und 9. November 2019, jeweils in Köln und Frankfurt am Main. In zwei Fällen setzte er geladene Schusswaffen ein und verletzte die Geldtransporteure schwer.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob lediglich die Adhäsionsentscheidung des Landgerichts auf und sah von einer erneuten Entscheidung über den Adhäsionsantrag ab. Im Übrigen bestätigte der BGH das Urteil in vollem Umfang.
Damit ist die strafrechtliche Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig.
Hintergrund:
Landgericht Köln, Urteil vom 4. Januar 2024 – 321 Ks 10/21 (220 Js 942/19 – StA Köln)
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