Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Anlass war ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG): Das Unternehmen hatte den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2023 eines Finanzdienstleisters nicht fristgerecht eingereicht.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 20. März 2026 rechtskräftig.
Hintergrund der Entscheidung sind klare gesetzliche Vorgaben: Finanzdienstleistungsinstitute müssen ihre Jahresabschlüsse durch externe Prüfer kontrollieren lassen. Diese sind verpflichtet, ihre Prüfung innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen und den Bericht unverzüglich bei der Bafin sowie der Deutschen Bundesbank einzureichen.
Der Prüfungsbericht gilt als zentrales Instrument der Finanzaufsicht, da er eine wesentliche Grundlage für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage eines Instituts bildet. Entsprechend hoch ist die Bedeutung einer fristgerechten Vorlage.
Im vorliegenden Fall hatte die KMpro GmbH die Prüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen und den Bericht verspätet übermittelt – ein Verstoß, den die Bafin nun sanktionierte.
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