Ein Freispruch im Strafprozess schützt nicht vor zivilrechtlicher Haftung – das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 20. März 2025. Ein Landwirt aus dem Raum Oldenburg wurde dazu verurteilt, rund 600.000 Euro plus Zinsen an seine Versicherung zurückzuzahlen. Der Grund: Der Zivilsenat sah es als erwiesen an, dass der Mann einen Versicherungsbetrug begangen hatte – entgegen der Einschätzung im vorangegangenen Strafverfahren.
Hintergrund sind mehrere Brände, die sich über Jahre hinweg auf Grundstücken des Landwirts oder seiner Ehefrau ereigneten. Während bei drei frühen Bränden technische Defekte vermutet wurden, wurde 2006 Brandstiftung festgestellt. 2009 brannte es erneut – diesmal in einem Kälbermaststall, der der Ehefrau gehört. Die Versicherung zahlte daraufhin rund 600.000 Euro aus. Doch 2010 folgten zwei weitere verdächtige Brände, woraufhin die Versicherung keine Leistungen mehr zahlte.
Die Versicherung klagte auf Rückzahlung und unterstellte, der Brand 2009 sei absichtlich gelegt worden – im Auftrag des Landwirts. Zwar wurden der Landwirt und seine Frau 2012 strafrechtlich angeklagt, aber mangels eindeutiger Beweise vom Landgericht Oldenburg freigesprochen.
Im Zivilprozess hingegen kam das OLG nach umfassender Indizienwertung zu einem klaren Ergebnis: Der Landwirt habe den Brand 2009 initiiert und vorbereitet – entweder als Täter oder als Anstifter. Er sei daher gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Straftatbestand des Versicherungsmissbrauchs (§ 265 StGB) sowie wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Ehefrau blieb hingegen unbehelligt – ihre Beteiligung konnte nicht nachgewiesen werden.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Landwirt muss nun die volle Schadenssumme samt Zinsen erstatten – und damit deutlich mehr als ursprünglich ausgezahlt wurde.
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