Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung Aktiengesellschaft

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

1.

Die Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in München (AG München, HRB 110 001) hat uns gemäß § 20 Absatz 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung mehr an der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung Aktiengesellschaft und auch nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehören.

2.

Die Bayerische Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, ebenfalls mit Sitz in München (AG München HRB 110 000), hat uns gemäß § 20 Absatz 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung Aktiengesellschaft gehört.

3.

Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München (AG München, HRB 70 400) hat uns gemäß § 20 Absatz 1 und Absatz 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Absatz 1 AktG an der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung Aktiengesellschaft gehören.

 

München, im Juli 2021

 

Der Vorstand

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