Startseite Allgemeines Verfassungsgemäß
Allgemeines

Verfassungsgemäß

Teilen

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Kinder beim Erbe als verfassungsgemäß. Vor dem 1. Juli 1949 geborene uneheliche Kinder sind nach wie vor vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen, wenn dieser vor dem 29. Mai 2009 starb. Die Verfassungsbeschwerden zweier Männer wies das Gericht ab.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

KI, Zinsen und Gold: Wird 2026 das Jahr der Zuversicht?

Das Börsenjahr 2026 beginnt mit einer Mischung aus Hoffnung und Nervosität. Nach...

Allgemeines

Trump kritisiert parteiinterne Republikaner nach Empörung über rassistisches Video

US-Präsident Donald Trump hat laut einem Medienbericht intern scharf auf republikanische Parteikollegen...

Allgemeines

Verbraucherzentrale fordert härteres Vorgehen: Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen erhöht die Verbraucherzentrale Brandenburg den Druck auf die...

Allgemeines

Tyonnosaurus Donald

Er ist zurück im politischen Jurassic Park – größer, lauter, mit kürzeren...