Startseite Allgemeines Verfassungsgemäß
Allgemeines

Verfassungsgemäß

Teilen

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Kinder beim Erbe als verfassungsgemäß. Vor dem 1. Juli 1949 geborene uneheliche Kinder sind nach wie vor vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen, wenn dieser vor dem 29. Mai 2009 starb. Die Verfassungsbeschwerden zweier Männer wies das Gericht ab.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Neue Epstein-Akten veröffentlicht – Fragen zu Beweismitteln, Mittätern und möglicher Vertuschung bleiben offen

Das US-Justizministerium hat im Rahmen des „Epstein Files Transparency Act“ eine große...

Allgemeines

USA:Powerball-Jackpot steigt auf 1,6 Milliarden Dollar – kein Gewinner am Samstag

Der Powerball-Jackpot ist auf geschätzte 1,6 Milliarden US-Dollar angestiegen, nachdem bei der...

Allgemeines

USA-Finanzminister kein Sojabohnenfarmer mehr – Ethik-Debatte nach 12-Millionen-Deal

US-Finanzminister Scott Bessent steht nach seinen Aussagen, er sei „eigentlich ein Sojabohnenfarmer“,...