Verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Kinder beim Erbe als verfassungsgemäß. Vor dem 1. Juli 1949 geborene uneheliche Kinder sind nach wie vor vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen, wenn dieser vor dem 29. Mai 2009 starb. Die Verfassungsbeschwerden zweier Männer wies das Gericht ab.

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