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Verein „Königreich Deutschland“ verboten: Schlag gegen die Reichsbürgerszene

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat heute den umstrittenen Verein „Königreich Deutschland“ verboten. Die Organisation sowie ihre zahlreichen Teilgruppen verstoßen gegen Strafgesetze, bedrohen die verfassungsmäßige Ordnung und stehen im Widerspruch zum Gedanken der Völkerverständigung.

Großangelegte Razzien in sieben Bundesländern

Seit den frühen Morgenstunden haben Hunderte Einsatzkräfte in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Liegenschaften des Vereins sowie Wohnungen führender Mitglieder durchsucht. Ziel der Maßnahmen ist die Beschlagnahmung von Vereinsvermögen und die Sicherstellung weiterer Beweise für die verfassungsfeindlichen Aktivitäten.

„Gegenstaat“ im eigenen Land

Das „Königreich Deutschland“ wurde 2012 von Peter Fitzek in Wittenberg ausgerufen, der sich selbst als „Oberster Souverän“ bezeichnet. Mit nach eigenen Angaben rund 1.000 Mitgliedern ist es die größte Gruppierung aus dem Reichsbürger- und Selbstverwalter-Spektrum. Der Verein sieht sich als monarchisch-absolutistischer Gegenstaat zur Bundesrepublik und behauptet, sich durch Sezession von Deutschland abgespalten zu haben.

Die Organisation stellt die Staatlichkeit Deutschlands infrage und reklamiert aggressive eigene Gesetzgebung. So verfügt das „Königreich“ etwa über eine selbsternannte „Garde“ mit Exekutivbefugnissen und spricht eigenes „Recht“. Zudem verfolgt der Verein die Strategie, das Staatsgebiet durch sogenannte Zustiftungen von Liegenschaften durch Anhänger auszuweiten.

Antisemitismus und Verschwörungstheorien

Der Verein verbreitet systematisch antisemitische Verschwörungstheorien, in denen staatliche Institutionen Deutschlands und anderer Länder als „satanisch unterwandert“ oder von „jüdischen Clans gelenkt“ dargestellt werden. Diese Narrative verletzen die Menschenwürde von Jüdinnen und Juden und zielen darauf ab, staatliche Institutionen zu delegitimieren.

Profitorientierung und illegale Geschäfte

Neben den politischen Aktivitäten ist das „Königreich Deutschland“ auch auf finanzielle Bereicherung ausgerichtet. Mitglieder wurden aufgefordert, erhebliche Summen für den Erwerb von Liegenschaften bereitzustellen. Zudem betreibt der Verein illegale Bank- und Versicherungsgeschäfte über Teilorganisationen wie die „Königliche Reichsbank“ und die „Deutsche Heilfürsorge“ – trotz wiederholter Zwangsmaßnahmen der BaFin.

Weitere Einnahmequellen sind kostenpflichtige Schulungsangebote im Reichsbürger-Umfeld, etwa Seminare zum „Systemausstieg“ oder Prüfungen zur angeblichen „KRD-Staatsangehörigkeit“.

Dobrindt: „Entschlossenes Vorgehen gegen Extremisten“

Bundesinnenminister Dobrindt bezeichnete das Verbot als wichtigen Schritt:

„Mit dem Verbot des ‚Königreichs Deutschland‘ wurde ein bedeutender Schlag gegen die sogenannte Reichsbürgerszene durchgeführt. Diese Gruppierung hat über Jahre einen ‚Gegenstaat‘ aufgebaut, wirtschaftskriminelle Strukturen geschaffen und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik untergraben. Mit antisemitischen Verschwörungstheorien wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung attackiert. Solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen werden wir nicht dulden.“

Kooperation von Bund und Ländern

Das Verbot ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit von Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutz, weiteren Bundesbehörden und den Ländern. Umfangreiche Ermittlungen und Auswertungen gingen dem Verbot voraus.

Das heutige Vereinsverbot umfasst auch die Sperrung aller Online-Plattformen des Vereins und seiner Teilorganisationen. Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt, um die Finanzierung extremistischer Aktivitäten zu unterbinden.

Konsequenzen bei Verstößen

Mit dem Verbot ist jede Fortführung der Vereinsaktivitäten untersagt. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat gemäß § 20 Vereinsgesetz (bis zur Bestandskraft des Verbots) bzw. § 85 Strafgesetzbuch (nach Bestandskraft des Verbots) dar.

Durch die entschlossene Maßnahme setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen gegen extremistische Gruppierungen, die die demokratische Ordnung in Deutschland untergraben wollen.

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