Startseite Allgemeines Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Rechtsschutzversicherer
Allgemeines

Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Rechtsschutzversicherer

Teilen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Juni 2010 siebzehn und später weitere Rechts­schutz­versicherer abgemahnt und die meisten Unternehmen jetzt auch verklagt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutz­versicherungen (§ 17 ARB). In den Verträgen heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“

Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er – je nach Verschuldensgrad – den Versicherungsschutz ganz oder teilweise.

Klausel nicht klar genug

Nach dieser Klausel könnte ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Oder wenn er bei einem Prozess vor dem Amtsgericht einen Anwalt einschaltet. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Die Klausel ist nach unserer Überzeugung nicht klar genug gefasst, so dass der Versicherungskunde nicht wirklich erkennen kann, was seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall sind.

Auch der Bundesgerichtshof hat schon in einer Terminsnachricht vom 22. Mai 2009 geäußert, dass diese Klausel möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligung der Kunden unwirksam sei. Zu einer Entscheidung kam es seinerzeit nicht, weil der Versicherer daraufhin den Anspruch des Kunden anerkannt hatte.

Erst abgemahnt, dann geklagt

Da in der Folgezeit gleichwohl kein Versicherer seine Klausel angepasst hat, wurden die Abmahnungen nötig. Betroffen sind die Unternehmen Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer und Jurpartner. Die Abmahnungen wurden am 21. Juni 2010 übersandt. Die Versicherer gaben – mit einer Ausnahme – keine Unterlassungserklärung ab. Daher wurden Klagen eingereicht.

Quelle:VBZ Hamburg

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Universitätsklinikum Leipzig: Spitzenmedizin mit wirtschaftlichen Herausforderungen

Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) gehört zu den größten und traditionsreichsten Krankenhäusern in...

Allgemeines

Bericht: Steve Bannon suchte Austausch mit Jeffrey Epstein über Strategie gegen Papst Franziskus

Neu veröffentlichte Dokumente des US-Justizministeriums legen nahe, dass der frühere Trump-Berater Steve...

Allgemeines

Ende-Wer hatte die niedrigste Zustimmungsrate? Gallup beendet historische Präsidentenumfragen

Seit den 1930er-Jahren galten die Zustimmungswerte von US-Präsidenten als wichtiger Gradmesser für...

Allgemeines

US-Regierung streicht Anreiz für Start-Stopp-Systeme in Autos

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump schafft eine bisherige Gutschrift für Autohersteller...