Verabschiedet

Published On: Samstag, 01.07.2023By Tags:

Nach intensiven Diskussionen wurde eine überarbeitete Version des „Heizungsgesetzes“ verabschiedet. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP plant, es noch vor der Sommerpause zu verabschieden, während die CDU das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet hat.

Nach stundenlangen Verhandlungen einigten sich die Koalitionsfraktionen am Dienstag auf eine modifizierte Version des umstrittenen Heizungsgesetzes. Insbesondere die FDP hatte Nachbesserungen gefordert. Am Freitag reichten die Koalitionsfraktionen ihre Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf im Bundestag ein.

Ursprünglich sah der vom Kabinett bereits beschlossene Gesetzentwurf vor, dass ab 2024 „möglichst“ jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollte. Dies hatte bei vielen Hauseigentümern große Unruhe und Angst vor hohen Kosten ausgelöst. Fast die Hälfte der Haushalte in Deutschland heizt derzeit mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl.

Die überarbeitete Version sieht vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit für den Heizungsaustausch erhalten. Das Gebäudeenergiegesetz soll mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Das bedeutet, dass Hausbesitzer erst tätig werden müssen, wenn die jeweilige Kommune ihren Wärmeplan vorgelegt hat. Andernfalls hätten die Hausbesitzer nicht alle Informationen, um die für sie beste Heizungsoption zu wählen.

Es wäre zum Beispiel wichtig zu wissen, ob es in Zukunft die Möglichkeit gibt, das eigene Haus an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen oder ob eine Wärmepumpe erforderlich ist. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen ab 2026 und kleinere Kommunen spätestens bis 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Basierend auf diesen Informationen können Hausbesitzer entscheiden, wie sie vorgehen möchten.

Anders als ursprünglich geplant, besteht nun keine Verpflichtung mehr, funktionierende Öl- und Gasheizungen auszutauschen, auch wenn der Wärmeplan der Kommune bereits vorliegt. Das bedeutet, dass defekte Heizungen auch repariert werden können. Ab 2029 müssen Gasheizungen jedoch mit mindestens 15 Prozent „grünem Gas“ betrieben werden, das aus erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff gewonnen wird. Bis 2035 soll dieser Anteil auf 30 Prozent steigen, bis 2040 sollen 60 Prozent erreicht sein.

Um das Ziel von 65 Prozent Ökoenergie in der Heiztechnik zu erreichen, sollen Hausbesitzer verschiedene Technologien nutzen können, nicht nur die viel diskutierte Wärmepumpe. Auch Stromdirektheizungen, Hybridheizungen oder Heizungen, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basieren, sollen zulässig sein. Dies war der FDP besonders wichtig.

Durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz erfüllen Hausbesitzer bereits ihre Klimaschutzverpflichtungen und müssen sich nicht um individuelle Lösungen kümmern.

Eine weitere Änderung betrifft die finanzielle Unterstützung für Hausbesitzer. Der Kauf einer umweltfreundlicheren Heizung kann nun bis zu 70 Prozent staatlich gefördert werden. Grundsätzlich gibt es eine Förderung von 30 Prozent, unabhängig vom Einkommen aller Haushalte. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro können weitere 30 Prozent Förderung beantragen. Wer schnell handelt, erhält einen „Geschwindigkeitsbonus“ von zusätzlichen 20 Prozent. Insgesamt kann die Förderung maximal 70 Prozent betragen.

Ältere Menschen sollen besonders günstige Kredite erhalten oder eine Härtefallregelung in Anspruch nehmen können. Es ist auch eine allgemeine Härtefallklausel vorgesehen für Hauseigentümer, die sich eine Heizungssanierung finanziell nicht leisten können oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind.

Es gibt auch eine Änderung bei der Umlage der Modernisierungskosten auf Mieter: Vermieter können nun bis zu zehn Prozent der Kosten auf die Miete umlegen, jedoch nur, wenn der Vermieter zuvor eine staatliche Förderung für die Heizungsmodernisierung erhalten hat. Die sogenannte Kappungsgrenze wurde ebenfalls gesenkt: In den ersten sechs Jahren nach dem Einbau der neuen Heizung darf die Monatsmiete die 50-Cent-Marke pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten. Bei weiteren Modernisierungsmaßnahmen können es jedoch zwei bis drei Euro sein.

Ab Januar 2024 darf der Verkauf von Gasheizungen nur noch nach einer Beratung erfolgen, die auf die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und mögliche finanzielle Belastungen hinweist.

Nach der Einigung auf die überarbeitete Version geht die Ampel-Koalition davon aus, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann, die nach dem 7. Juli beginnt. Dazu ist am Montag eine erneute Anhörung im Klima- und Energieausschuss geplant, gefolgt von einer Abstimmung im Bundestag in der kommenden Woche.

Das Gesetz muss anschließend noch vom Bundesrat bestätigt werden. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist am 7. Juli, aber das Gebäudeenergiegesetz steht derzeit nicht auf der Tagesordnung. Die Zustimmung der Länder ist jedoch formell nicht erforderlich.

Die Opposition kritisiert den engen Zeitplan heftig. Am Donnerstag kündigte die CDU im Bundestag an, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann beantragte eine einstweilige Verfügung, die dem Bundestag untersagt, das überarbeitete Gesetz zur Abstimmung zu bringen, ohne mindestens 14 Tage Beratungszeit zu gewähren. Heilmann argumentierte, dass seine Rechte als Abgeordneter bei der parlamentarischen Willensbildung „massiv verletzt“ wurden.

CDU-Fraktionschef Friedrich Merz bezeichnete das Vorgehen der Koalition als respektlos gegenüber dem Bundestag und den Sachverständigen. Er nannte das Vorgehen „völlig inakzeptabel“.

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