Startseite Allgemeines Ventura Invest GmbH – BaFin sagt, das dürft ihr nicht – eigentlich sollte man da doch von Betrug reden
Allgemeines

Ventura Invest GmbH – BaFin sagt, das dürft ihr nicht – eigentlich sollte man da doch von Betrug reden

madartzgraphics (CC0), Pixabay
Teilen

Unrechtmäßige Angebote vorbörslicher Aktien

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass weder die Ventura Invest GmbH, angeblicher Sitz Messeturm, Frankfurt am Main, noch die Topzins-EuroGic, angeblicher Sitz Sony Center, Berlin, oder die BB Investment Partners Burder & Bartels, angeblicher Sitz SkyLoop Business Center, Stuttgart, und Brüssel Offices Center, Brüssel, eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auch liegt der für ein solches öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt nicht vor.

Die BaFin erhält vermehrt Hinweise darauf, dass Unternehmen unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern aufnehmen, um ihnen Aktien bekannter Unternehmen vor deren Börsengang zum Kauf anzubieten. Die BaFin hat bereits mehrfach vor derartigen Unternehmen gewarnt.
Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Aktuell unterrichtet die Daimler AG die BaFin darüber, dass ihre Aktionäre von Dritten bereits vorbörsliche Kaufangebote für Aktien des vor dem Börsengang stehenden Tochterunternehmens Daimler Truck Holding AG (DTHAG) erhalten hätten. Diese unrechtmäßigen Angebote stammen weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften.

Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Harter Schlag gegen Kurzzeitvermietungen: Spanien verhängt Millionenstrafe gegen Airbnb

Spanien geht entschlossen gegen illegale Ferienvermietungen vor und hat das Online-Portal Airbnb...

Allgemeines

Insolvenzantragsverfahren: City Bau Süd GmbH

8 IN 808/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der City Bau...

Allgemeines

Aus dem digitalen Leben verbannt: Wenn Facebook-Konten ohne Vorwarnung gesperrt werden

Ein gesperrtes Facebook-Konto ist längst mehr als ein technisches Ärgernis. Für viele...

Allgemeines

„99 Cent sind zu billig“: Milchbauern protestieren mit Treckern gegen Butterpreise von Lidl

Mit einer Mahnwache und schweren Treckern machen Milchbauern aus Schleswig-Holstein gegen aus...