VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG (vormals: Windpark VenSol II GmbH & Co. KG)-da müssen die Anleger aber noch „Zittern“

dass das mit diesem Investment für sie auch ein wirtschaftlicher Erfolg wird. Das erste Bilanzjahr, nachdem man eine Vermögensanlage aufgelegt hat, ist sicherlich nicht sonderlich gut verlaufen.VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG (vormals: Windpark VenSol II GmbH & Co. KG)

Babenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

VenSol Bürgerbet. Windpark Dischingen GmbH & Co. KG Solarpark, Babenhausen

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.140,00 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 805.286,46 9,50
812.426,46 9,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.307,47 3.895,07
818.733,93 3.904,57

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kommanditkapital
1. Haftkapital 40.000,00 40.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -36.000,00 -36.000,00
eingefordertes Kapital 4.000,00 4.000,00
2. variables Kapital -3.111,49 -2.303,43
888,51 1.696,57
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten
1. sonstige Verbindlichkeiten 815.845,42 208,00
– davon aus Steuern EUR 1.892,78 (EUR 0,00)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 18.845,42 (EUR 208,00)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 797.000,00 (EUR 0,00)
818.733,93 3.904,57

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

VenSol Bürgerbet. Windpark Dischingen GmbH & Co. KG Solarpark, Babenhausen

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
Erträge
a) übrige sonstige betriebliche Erträge 0,00 1.183,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 40,00 40,00
b) verschiedene betriebliche Kosten 3.088,99 2.359,30
3.128,99 2.399,30
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 18.066,67 0,00
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15.745,74 11,41
5. Ergebnis nach Steuern -808,06 -1.227,71
6. Jahresfehlbetrag 808,06 1.227,71
7. Belastung auf Kapitalkonten 808,06 1.227,71
8. Bilanzgewinn 0,00 0,00

6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Ich habe dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG, Babenhausen, in der Fassung der Anlage 1 den folgenden unter dem 22. Juni 2018 unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers“

e An die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht – der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung umfasste auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG habe ich auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Anhang zum 31. Dezember 2017

der Firma VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Der Jahresabschluss der Firma VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinst-GmbH & Co. KG.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.

Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet. Sofern der Tageswert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Personen der Bilanz

Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00.

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 18.845,42.

Es bestanden Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von € 797.000,00.

Es bestanden Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von € 2.000,00.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 0,8 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Haftungs-GmbH der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG ist die VenSol Beteiligungs-GmbH, die nicht an der GmbH & Co. KG beteiligt ist.

Das Haftkapital der Kommanditisten beläuft sich auf € 40.000,00, davon sind noch 36.000,00 ausstehend.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Jürgen Ganz, Babenhausen, Gesellschafter-Geschäftsführer der VenSol Beteiligungs-GmbH und Herrn Christian Böhm, Fremdgeschäftsführer.

Herr Jürgen Ganz ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

 

Babenhausen, den 15.06.2018

Erklärung der Geschäftsführung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Bilanzeid)

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

Babenhausen, den 30.06.2018

VenSol Beteiligungs GmbH

Die Geschäftsleitung

Jürgen Ganz, Geschäftsführer

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017

der Firma VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Firma und Sitz

Die Gesellschaft führt die Firma:

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Sitz der Gesellschaft ist 87727 Babenhausen, Marktplatz 2

2. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Planung, Errichtung, der Erwerb, Betrieb, die Erneuerung und die Veräußerung von Windenergieanlagen in Deutschland mit allen dazugehörigen Berechtigungen und Nebenanlagen sowie die Erzeugung elektrischen Stroms und dessen Verkauf bzw. Vermarktung.

3. Gesellschaftsstruktur des Unternehmens

Die Firma wird als GmbH & Co. KG geführt. Die Komplementärgesellschaft ist die VenSol Beteiligungs-GmbH, die nicht am Unternehmen beteiligt ist, und alleiniger Kommanditist ist die VenSol Neue Energien GmbH, die mit 40.000,00, davon 36.000,00 ausstehend, Euro an der Gesellschaft beteiligt ist. Gesellschafter-Geschäftsführer der Haftungs-GmbH ist Herr Jürgen Ganz; Fremd-Geschäftsführer war 2017 Herr Christian Böhm, der Anfang 2018 ausgeschieden ist. Neuer Fremd-Geschäftsführer ist Herr Sebastian Ganser.

II. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftsverlauf

Im Wirtschaftsjahr 2017 wurden Zinserträge i.H.v. 18.066,67 Euro erzielt.

Diese stellen Zinsen aus dem Darlehen an den WP Dischingen dar.

Aufwendungen wurden im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in geringen Maßen, wie Beiträge, Kontogebühren etc. getätigt.

Als Abschlusskosten wurden 2.000,00 Euro gewinnmindernd als Rückstellung eingebucht; des Weiteren wurde die Haftungsvergütung von 500,00 Euro an die VenSol Beteiligungs GmbH als Verbindlichkeit eingestellt.

Zinsaufwendungen aus dem Nachrangdarlehen i.H.v. 14.950,49 wurden ebenso als Verbindlichkeit eingebucht.

Insgesamt wurden nur wenige Geschäftsvorfälle ausgeübt; dies führte zu einem geringen Verlust von 808,06 Euro.

2. Lage

Aufgrund der geringen wirtschaftlichen Betätigung ist in der Gesellschaft noch nicht viel passiert.

Durch die geringen Aufwendungen der letzten Jahre wurde die Kommanditeinlage von 1.000,00 Euro im KJ 2015 aufgebraucht und ein negatives Kapitalkonto von .1. 75,72 Euro geschaffen.

Im KJ 2016 würde eine Kapitalerhöhung von 40.000,00 Haftkapital durchgeführt und im Handelsregister angemeldet, davon einbezahlt wurden 4.000,00 Euro. Dies führt zu einer Erhöhung der freien Außenhaftung i.H.v. 36.000,00 Euro.

Dadurch wurde das negative Kapitalkonto ausgeglichen und Kapitalreserven für die Zukunft geschaffen.

Im KJ 2017 wurde dem WP Dischingen ein Darlehen über 800.000,00 Euro gewährt. Der daraus resultierende Zinsertrag neutralisiert weitgehend die Zinsaufwendungen aus dem Nachrangdarlehen der Bürgerbeteiligung und die sonstigen Kosten.

3. Prognosebericht

Die Gesellschaft wurde zum 06.06.2016 umfirmiert zur VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG und wird zunächst in diesem wirtschaftlichen Rahmen weitergeführt.

III. Chancen- und Risikobericht

Aufgrund der geringen Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens wurden bisher noch keine Investitionen getätigt, die Aufnahme von 500,00 Darlehen bei der Vensol Mezzanine GmbH & Co. KG wurde im WJ 2016 zurückbezahlt.

Ab 2017 wurde ein Darlehen dem WP Dischingen gewährt mit dem die Kosten aus dem Nachrangdarlehen aufgefangen werden.

Aufgrund der Errichtung des Windparks Dischingen ist mit einer positiven Ertragslage für die Zukunft zu rechnen.

Babenhausen, den 15.06.2018

Sebastian Ganser, Fremd-Geschäftsführer

Leave A Comment