Interviewer: Herr Blazek, die BaFin hat kürzlich bei der VdW Pensionsfonds AG einen Sonderbeauftragten mit Vorstandsrechten eingesetzt. Was genau bedeutet dieser Schritt?
Daniel Blazek: Die BaFin hat mit dieser Maßnahme sichergestellt, dass der Pensionsfonds jederzeit über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Geschäftsleitern verfügt. Konkret verlangt das Versicherungsaufsichtsgesetz – insbesondere §§ 237 Abs. 1, 23, 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 188 Abs. 1 Satz 1 VAG – dass eine Pensionsfonds-AG immer mindestens zwei Geschäftsleiter haben muss. Dies war bei der VdW Pensionsfonds AG zeitweise nicht gegeben.
Interviewer: Welche rechtliche Grundlage hat die BaFin für solch eine Maßnahme?
Daniel Blazek: Die BaFin handelt hier auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Wenn ein Unternehmen – wie in diesem Fall – gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen verstößt, ist die Aufsicht berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen. Die Einsetzung eines Sonderbeauftragten mit Leitungsbefugnissen ist ein wirksames Instrument, um temporäre Führungslücken zu schließen und die aufsichtsrechtliche Ordnung wiederherzustellen.
Interviewer: Welche Rolle spielt dabei der Aufsichtsrat des Unternehmens?
Daniel Blazek: Der Aufsichtsrat ist eigentlich dafür zuständig, eine ordnungsgemäße Geschäftsleitung sicherzustellen. Offenbar konnte oder wollte der Aufsichtsrat im vorliegenden Fall nicht garantieren, dass dauerhaft zwei gesetzeskonforme Geschäftsleiter bestellt sind. Das hat letztlich die BaFin auf den Plan gerufen, die mit dem Sonderbeauftragten eingegriffen hat.
Interviewer: Die BaFin spricht von „bestandskräftigen Bescheiden“. Was heißt das genau?
Daniel Blazek: Das bedeutet, dass die zugrunde liegenden aufsichtsrechtlichen Verfügungen nicht mehr angefochten werden können – entweder, weil keine Rechtsmittel eingelegt wurden oder weil ein Rechtsweg abgeschlossen ist. Die Maßnahmen der BaFin sind also rechtswirksam und vollziehbar.
Interviewer: Hat eine solche Maßnahme Auswirkungen auf Versicherungsnehmer oder Kunden des Pensionsfonds?
Daniel Blazek: Kurzfristig nicht unmittelbar. Ziel solcher Maßnahmen ist gerade, Stabilität und ordnungsgemäße Leitung sicherzustellen. Langfristig kann es aber das Vertrauen stärken, dass die BaFin eingreift, wenn es zu strukturellen Mängeln kommt. Für Kunden ist das ein Signal dafür, dass die Aufsicht ihre Kontrollfunktion ernst nimmt.
Interviewer: Und warum veröffentlicht die BaFin diese Maßnahme öffentlich?
Daniel Blazek: Das geschieht gemäß § 319 VAG. Die Veröffentlichung dient der Transparenz und auch der Prävention. Sie soll sowohl den Marktteilnehmern als auch anderen beaufsichtigten Unternehmen deutlich machen, dass gesetzliche Vorgaben konsequent durchgesetzt werden.
Interviewer: Herr Blazek, vielen Dank für Ihre Einschätzungen.
Daniel Blazek: Gern geschehen.
Kommentar hinterlassen