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US Supreme Court weist Urheberrechtsklage gegen Ed Sheeran ab

FOKUZA (CC0), Pixabay
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Der US Supreme Court hat am Montag eine Berufungsklage abgelehnt, in der dem britischen Popstar Ed Sheeran vorgeworfen wurde, mit seinem Hit “Thinking Out Loud” das legendäre Marvin-Gaye-Stück “Let’s Get It On” plagiiert zu haben. Damit bleibt ein früheres Urteil des Berufungsgerichts in New York zugunsten Sheerans bestehen.

Die Klage wurde von der Firma Structured Asset Sales eingereicht, die einen Anteil an den Lizenzrechten des 1973 urheberrechtlich geschützten Gaye-Songs besitzt. Bereits im Jahr 2023 hatte eine Jury entschieden, dass “Thinking Out Loud”, das 2016 einen Grammy gewann, keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob das Berufungsgericht der Auslegung des US Copyright Office zu viel Gewicht eingeräumt habe. Dieses hatte argumentiert, dass sich der urheberrechtliche Schutz von “Let’s Get It On” nur auf die eingereichte handschriftliche Notation beschränke – und nicht auf das gesamte musikalische Arrangement wie Rhythmus oder Tempo. Structured Asset Sales hingegen behauptete, Sheeran habe wesentliche musikalische Elemente wie Schlagzeugmuster und Tempo übernommen.

Die Kläger warnten davor, dass durch diese Auslegung die Rechte zahlreicher Musiker und Komponisten älterer Werke gefährdet würden. „Es geht hier um die Rechte von Tausenden Musikern und einige der bedeutendsten Werke der Popgeschichte“, so die Anwälte der Kläger vor dem Supreme Court.

Sheerans Anwälte hielten dagegen, dass das eingereichte Notenmaterial kein Tempo enthalte und das geltende Urheberrecht eindeutig sei – eine richterliche Interpretation sei daher nicht nötig. Der Supreme Court sah offenbar keinen Anlass, den Fall neu zu verhandeln, und ließ das Urteil der Vorinstanz unangetastet.

Mit dieser Entscheidung endet ein jahrelanger juristischer Streit um eines der erfolgreichsten Liebeslieder der letzten Dekade – zugunsten von Ed Sheeran.

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