Ein Bundesgericht hat Maßnahmen der Trump-Regierung für verfassungswidrig erklärt, mit denen pro-palästinensischen Studierenden und Aktivisten in den USA der Aufenthaltsstatus entzogen und sie in Abschiebeverfahren gedrängt werden sollten.
Richter William G. Young vom Bezirksgericht in Boston stellte fest, dass Außenminister Marco Rubio und Heimatschutzministerin Kristi Noem im Jahr 2025 mit ihren Anordnungen gezielt versuchten, „Angst unter anderen Studierenden mit ähnlichen pro-palästinensischen Ansichten zu verbreiten“. Das Vorgehen habe faktisch dazu geführt, legitime politische Meinungsäußerungen zu unterdrücken.
Young urteilte, die Regierung habe Nicht-Staatsbürger „vor allem aufgrund ihrer durch den ersten Verfassungszusatz geschützten politischen Rede“ ins Visier genommen. Dadurch werde bis heute die Redefreiheit unrechtmäßig eingeschränkt.
Fall Mahmoud Khalil
Zu den Betroffenen gehörte Mahmoud Khalil, ein ehemaliger Student der Columbia University und legaler Daueraufenthaltsberechtigter. Er war eine der sichtbarsten Figuren der landesweiten pro-palästinensischen Campus-Proteste und saß 2025 mehr als drei Monate in einem ICE-Haftzentrum in Louisiana. Sein Verfahren läuft weiter.
Klage von Hochschulverbänden
Die Klage war im März von Hochschulverbänden wie der American Association of University Professors und der Middle East Studies Association eingereicht worden. Youngs Urteil erging nach einer Verhandlung.
Das Justizministerium unter Präsident Trump argumentierte, es gebe keine Politik, die Abschiebungen aus ideologischen Gründen vorsehe. Vielmehr sei das Vorgehen eine legitime Ausübung des weiten Ermessens bei der Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen, mit dem Ziel, nationale Sicherheit zu gewährleisten und jüdische Studierende zu schützen.
Freie Rede für Bürger – nicht für Nicht-Staatsbürger?
Trump hatte gleich zu Beginn seiner Amtszeit ein Dekret mit dem Titel „Wiederherstellung der Redefreiheit und Ende der föderalen Zensur“ erlassen. Darin untersagte er Behörden, die Meinungsfreiheit amerikanischer Bürger einzuschränken. Über die Rechte von Nicht-Staatsbürgern enthielt der Erlass allerdings keine Bestimmungen – was Kritiker nun als gezielte Lücke deuten.
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