Urteil LG Düsseldorf Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge wegen Hawala-Banking

Landgericht Düsseldorf verurteilt Mitglieder eines Grenz­über­schreitenden Hawala-Banking-Netzwerks – 170 Mill. Euro eingezogen

Das Landgericht Düsseldorf hat fünf Angeklagte wegen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten (§ 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG) in Tateinheit mit mit­glied­schaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und zwei der Angeklagten darüber hinaus wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu Freiheitsstrafen zwischen 4 Jahren 2 Monaten und 1 Jahr 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde für drei der Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Landgericht DüsseldorfUrteil vom 23.11.2021– 14 KLs 2/21

„Hawala-Banking“ einer kriminellen Organisation in Deutschland und der Türkei

Ab einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt zu Beginn des Jahres 2018 waren die Angeklagten Mitglieder einer internationalen Organisationsstruktur, deren Zweck die Durchführung von grenzüberschreitenden Geldüberweisungen ist. Im Rahmen dieses sog. Hawala-Banking erfolgen die Überweisungen durch Schaffung von Liquiditätsvorräten {sog. „Töpfen“) an den jeweiligen Ausgangsorten und Zielorten. Die Kunden zahlen das Geld an einem Ort ein und erhalten es an einem anderen Ort abzüglich der Provision zurück. Eine faktische Bargeldbewegung findet für die jeweilige Einzeltransaktion nicht statt. Die Betreiber der verschiedenen Töpfe rechnen in regelmäßigen Abständen ihre gegenseitigen Forderungen auf und gleichen die Fehlbeträge aus. Dieses System basiert allein auf dem Vertrauen, dass der Wert der eingezahlten Gelder an der vereinbarten Stelle wieder ausgezahlt wird.

Strafmilderung wegen Untersuchungshaft unter Pandemiebedingungen

Im Rahmen der Strafzumessung hat die Kammer zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt, dass sie die Taten in der Hauptverhandlung und teilweise auch bereits im Ermittlungsverfahren umfassend gestanden haben. Auch die von zwei Angeklagten erlittene Untersuchungshaft unter Pandemiebedingungen wurde strafmildernd bedacht. Ferner wurde die Dauer der Hauptverhandlung und des Ermittlungsverfahrens zu Gunsten der Angeklagten bedacht. Darüber hinaus waren vier der Angeklagten nicht vorbestraft. Strafschärfend hat die Strafkammer die hohe kriminelle Energie der Angeklagten gewertet, die in ihrer professionellen Vorgehensweise über einen relativ langen Tatzeitraum zum Ausdruck kam und dazu geführt hat, dass mehr als 170 Mio. € an der Bankenaufsicht vorbei transferiert werden konnten.

Quelle: kostenlose-urteile.de

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