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Urteil im Staatsschutzverfahren gegen Mohammad A. und Asmael K.

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) hat heute unter Vorsitz von Richter am Oberlandesgericht Lars Bachler zwei syrische Staatsangehörige verurteilt:

  • Mohammad A. (40 Jahre): 7 Jahre Freiheitsstrafe
  • Asmael K. (35 Jahre): 6 Jahre Freiheitsstrafe

Beide wurden wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ schuldig gesprochen.

Von den schwerwiegenderen Vorwürfen – Kriegsverbrechen durch Geiselnahme mit Todesfolge, Tötung und Mord – sprach das Gericht die Angeklagten mangels Beweisen frei.

Feststellungen des Senats

  • Mohammad A. schloss sich spätestens 2013 mit seiner Kampfeinheit „Katiba al-Shahid Abu Ubaida“ dem IS im Süden von Damaskus an. Er war zunächst verdeckt tätig und sammelte Informationen über Gegner. Später führte er als Anführer im Stadtteil Al-Asali u. a. einen IS-Checkpoint.
  • Asmael K. trat 2013 als Kämpfer dem IS bei und wurde Mitglied einer Spezialeinheit, die u. a. Exekutionen ausführte.

Strafzumessung

Zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigte der Senat:

  • keine Vorstrafen in Deutschland,
  • lange zurückliegende Taten.

Zu Lasten fielen insbesondere:

  • die besondere Gefährlichkeit des IS,
  • die brutale Vorgehensweise der Organisation in den Jahren ihrer Expansion,
  • die lange Dauer der Mitgliedschaften,
  • die jeweiligen Funktionen (Anführer bzw. Spezialeinheit).

Freispruch von Mordvorwürfen

Die Anklage hatte behauptet, Mohammad A. habe Ende 2013 zwei Gegner des IS verschleppt, die im Januar 2014 mit weiteren Gefangenen hingerichtet wurden. Asmael K. soll daran beteiligt gewesen sein. Diese Vorwürfe konnten nicht bewiesen werden.

Rechtsmittel

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Das schriftliche Urteil wird in den kommenden Wochen vorliegen und nach Zustellung anonymisiert in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt.

Aktenzeichen: III-7 St 4/23

 

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