Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg (Staatsschutzsenat) hat am 15. Januar 2026 den heute 35-jährigen irakischen Staatsangehörigen Azhar K. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete der Senat an, dass die Untersuchungshaft fortdauert.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt.
Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte zwischen Mai 2014 und November 2016 Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). In diesem Zeitraum soll er in verschiedenen Funktionen für den IS tätig gewesen sein – unter anderem als Soldat in der Luftabwehr, Verwaltungsangestellter sowie Militärpolizist. Einsatzorte waren demnach vor allem der Osten Syriens und der Westen des Iraks. Im Juni 2014 legte er den Treueeid auf den IS-Führer ab und wurde anschließend einem Bataillon zugewiesen. Für seine Dienste erhielt er monatliche Zahlungen in unterschiedlicher Höhe.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat mildernd, dass sich Azhar K. noch vor dem Zusammenbruch des IS freiwillig von der Organisation distanziert hatte. Auch sein junges Alter von etwa 24 Jahren zur Tatzeit wurde zu seinen Gunsten gewertet.
Erschwerend wirkte sich hingegen die Dauer seiner Beteiligung an der Terrororganisation aus.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft können binnen einer Woche nach Urteilsverkündung Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
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