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Urteil im Betrugsprozess

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Gut ausgedacht hatte er sich das, wobei es dann doch nicht so gut lief, denn sein Betrug an Kapitalanlegern flog auf. Nun stand er vor dem Amtsgericht in Dresden. Der Vorwurf: Rolf W. (59) verkaufte Geldanlagen ohne Lizenz von einer Finanzholding, die es gar nicht mehr gab. Und er schwatzte Geldgebern private Darlehen ab, ohne sie je zurückzahlen zu können. Insgesamt soll durch diesen Betrug den Anlegern ein Schaden von 2,4 Millionen Euro entstanden sein.

Da kannte der Richter am Amstgericht Dresden dann gar kein Pardon. Drei Jahre muss Rolf W. nun in Haft. Zeit genug, um über sein Handeln nachzudenken, wobei die Zeit dann wohl vielleicht doch nicht reichen könnte, denn Rolf W. ist ein Wiederholungstäter. Bereits vor 20 Jahren hatte Rolf W. im Landkreis Bautzen Anleger um rund 1,5 Millionen Euro betrogen. Auch damals lautete das Urteil drei Jahre. Die Anleger warten übrigens heute immer noch auf den Ersatz ihres Schadens, und das wird den Anlegern in Dresden dann wohl ähnlich gehen.

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