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Urteil gegen Jackson-Arzt bestätigt

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Ein kalifornisches Berufungsgericht hat die Verurteilung des früheren Leibarztes von Michael Jackson wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Das Verhalten des Mediziners Conrad Murray nach dem Tod des Popstars habe Murrays Schuld bewiesen, befanden die drei Richter gestern (Ortszeit) in einem einstimmig gefällten Urteil.

Die „falschen Erklärungen“ Murrays und seine Versuche, Jacksons Zimmer vor dem Eintreffen der Polizei zu säubern, seien ein Beleg für Murrays „Schuldbewusstsein“.

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