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Urteil gegen Goldbetrüger

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Wegen siebenfachen Betrugs mit Gold und Diamanten bei Internetgeschäften hat das Heilbronner Amtsgericht am Donnerstag einen 52 Jahre alten Angeklagten zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der verurteilte Angeklagten hatte auf einer Verkaufsplattform im Internet die Ware angeboten, Geld als Vorkasse überweisen lassen und die Ware dann nicht an die Käufer geliefert. Das Internetkonto hatte er unter dem Namen seines bereits verstorbenen Bruders geführt, für die Überweisungen das Konto seiner von ihm geschiedenen Frau genutzt. Der Gesamtschaden soll nach Gerichtseinschätzung bei über 80.000 Euro liegen.

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